Wien.

Der Angeklagte und als Rechtsextremist bekannte, Gottfried Küssel, am Dienstag, 26. Juni 2012, vor Beginn des Prozesses im Wiener Straflandesgericht. Der Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. - © APAweb / Herbert Pfarrhofer
Der Angeklagte und als Rechtsextremist bekannte, Gottfried Küssel, am Dienstag, 26. Juni 2012, vor Beginn des Prozesses im Wiener Straflandesgericht. Der Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. - © APAweb / Herbert Pfarrhofer
Es begann wieder einmal mit einer Panne. Der Prozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht fortgesetzt worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Neonazi-Website alpen-donau.info und das dazugehörige Forum alinfodo.com betrieben zu haben, ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Doch schon kurz nach dem Start musste Richterin Martina Krainz die Verhandlung unterbrechen. Der Grund: Ein Antrag von Küssels Verteidiger Michael Dohr, den beisitzenden Richter Maximilian Nowak auszuschließen. Dieser habe im September in einem Parallelverfahren gegen einen mutmaßlichen Komplizen der drei Angeklagten eine Rufdatenerfassung genehmigt -und sei damit befangen. Dohr bezog sich auf die Strafprozessordnung, wonach ein Richter von einem Verfahren ausgeschlossen ist, wenn er im Ermittlungsverfahren Zwangsmittel genehmigt hat - laut Oberstem Gerichtshof gilt dies auch dann, wenn es sich um ein Verfahren gegen einen Komplizen handelt.

Das Gericht kam aber zum Schluss, dass Nowak nicht ausgeschlossen wird, weil die Ermittlungen gegen Küssel und Co. bereits abgeschlossen waren, als jene gegen den mutmaßlichen Komplizen eröffnet wurden. Die Anwälte überlegen dennoch eine Nichtigkeitsbeschwerde, sollte es zu einem Urteil kommen. Damit ist nicht vor Jänner 2013 zu rechnen - am Mittwoch wurden neben dem 7. November noch zwei weitere Verhandlungstage im Jänner anberaumt.

Inhaltlich beförderte die Befragung eines Datenforensikers vom Verfassungsschutz einiges zu Tage. Er berichtete, wie es dem BVT gelungen ist, aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselung über den US-Server, auf dem die Neonazi-Website lag, auf die Adresse des Drittangeklagten A. zustoßen. Daraufhin habe das BVT begonnen, die Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern. Ab diesem Zeitpunkt hätte man die Daten löschen können, erklärte der Beamte des BVT, das oft wegen seiner langsamen Reaktionsdauer kritisiert wird, allerdings hätten die Betreiber die Seite dann sofort andernorts wieder aufgemacht. Der Beamte belastete A. schwer, der in seiner Einvernahme noch erklärt hatte, er habe eine Bitte Küssels, die Homepages einzurichten, zurückgewiesen. Bei einer Hausdurchsuchung habe man zwar zunächst unverschlüsselte Mails gefunden, die A.s Aussage bestätigen. In einem verschlüsselten Mail schrieb A. aber: "Ja, das mit den Domains mache ich." Der endgültige Auftrag, die Domains freizuschalten, sei vom Zweitangeklagten B. gekommen, sagte der Beamte. Am wenigsten belastete er noch Küssel selbst: Die Frage Dohrs, ob er einen technischen Zusammenhang zwischen Küssel und den Websites herstellen könnte, verneinte er. Auch zum Inhalt der meisten Mails konnte er keine Auskunft geben. Dazu werden im Jänner zwei weitere Beamte befragt.