Wien. Wenn das Hochwasser weicht, wie in den betroffenen Gemeinden in Salzburg und Oberösterreich, erwartet die Betroffenen der zweite große Schock. Denn dann erst wird sichtbar, was die Fluten zerstört haben, meterhoch steht teilweise der Schlamm. In diesem Moment braucht es schon viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass wieder alles wie früher wird. Und dann sind da noch die Kosten.

Seit Tagen ersuchen Hilfsorganisationen sowie die Länder selbst um Spenden, über die Katastrophenfonds stehen zudem öffentliche Gelder für die Betroffenen bereit. Doch in den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, wie und was gefördert wird. Allgemein gilt jedoch: Erste Anlaufstelle ist stets die Gemeinde.

Das Land Oberösterreich hat vor zwei Jahren Empfehlungen des Landesrechnungshofes umgesetzt, das die Hilfe nach dem Hochwasser 2002 evaluiert hat. Der Rechnungshof hatte mangelnde Kontrolle gerügt und auch daraufhingewiesen, dass sich die Förderung von "Luxusgütern" und "Zweitwohnsitzen" nicht mit der Voraussetzung einer "besonderen Notlage" in Einklang bringen lässt.

Kein Geld für Luxusgüter


Das Land Oberösterreich hat dem Rechnung getragen, Zweitwohnsitzler gehen demnach diesmal leer aus, auch Autos, Swimmingpool sowie "aufwendige Gartengestaltung" wird nicht abgegolten. In Niederösterreich haben dagegen auch Betroffene mit Zweitwohnsitzen Anspruch auf Förderungen, allerdings maximal 16 Prozent der Schadenssumme, ansonsten sind 20 Prozent vorgesehen.

In beiden vom Donau-Hochwasser betroffenen Bundesländern erhöht sich im Bedarfsfall der Förderanteil. "Es kann auch über 50 Prozent gehen", sagt Hubert Huber, der Leiter der zuständigen Abteilung in Oberösterreich. Dazu kommen noch die Spenden, über deren Verteilung vor elf Jahren eine Jury, die auch mit Vertretern der Hilfsorganisationen besetzt ist, entscheidet.

Vom Hochwasser Betroffene können sich aber auch direkt an Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz wenden, vor allem wenn schnelle Hilfe benötigt wird, etwa um die nächsten Einkäufe zu erledigen, wenn das Geldbörsel weggeschwemmt wurde oder ein neuer Kühlschrank gekauft werden muss. Im ersten Fall zahlt die Caritas unbürokratisch 150 Euro pro Erwachsenen aus, im zweiten Fall, der sogenannten Überbrückungshilfe, sind maximal 1200 Euro vorgesehen, die per Formular beantragt werden müssen.

Auch wenn sich alle Stellen bemüht zeigen, den Menschen schnell und einfach zu helfen, ist ein gewisser bürokratischer Aufwand für die Betroffenen schlicht notwendig, um eine "Überforderung" zu vermeiden, worauf auch der Rechnungshof in Oberösterreich hingewiesen hat.

Kosten, aber auch Wachstum


In diesem Bundesland werden Förderungen in zwei Tranchen als Akontozahlungen vergeben. Für die erste müssen die Betroffenen Schätzungen der Schäden melden, für die zweite Rechnungen vorlegen. In Niederösterreich wird seit 2005 ein anderes System angewandt. Hier gibt es Richtwerte, etwa 499 Euro pro Quadratmeter bei sehr hohem Pegelstand sowie 48 Euro pro Quadratmeter für Inventar. Zuschläge bis zu 50 Prozent bei hochwertiger Einrichtung sind möglich.

Der Wiederaufbau werde sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken, erklärt der Ökonom Ulrich Schuh vom Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria. Er geht davon aus, dass die Wirtschaftsleistung wegen der Überschwemmungen heuer und im kommenden Jahr in Summe um 0,25 bis 0,5 Prozent höher ausfallen wird.

Doch freilich seien die volkswirtschaftlichen Kosten der Katastrophe hoch, Schuh schätzt diese auf etwa 2,2 Milliarden Euro oder auch 0,7 Prozent des BIP. Dass sich das Land nach wie vor in einer wirtschaftlich flauen Phase befindet, ist laut Schuh ebenfalls günstig. "Wenn gerade eine Hochkonjunktur-Phase wäre, dann wäre es schwierig, entsprechende Kapazitäten für den Wiederaufbau bereitzustellen."

Das Land Niederösterreich bietet wie im Jahr 2002 Arbeitslosen 1700 Euro brutto pro Monat, wenn sie beim Wiederaufbau mithelfen. Vor elf Jahren hatten sich daraufhin sogar mehr gemeldet als dann benötigt wurden.