Wien. (zaw) Durch die Bluttat von Annaberg ist Wilderei ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Dabei ist Wilddiebstahl in Österreich an der Tagesordnung, wie aus einer Anfragebeantwortung der Innenministerin hervorgeht. Schon im Juli stellte SPÖ-Mandatar Johann Maier an Johanna Mikl-Leitner eine entsprechende Anfrage. Nun liegt die Beantwortung vor: Demnach erfasste die Polizei im Vorjahr 3926 Fälle.
Das Strafrecht spricht von "Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht" (§ 137). Dafür sind Strafen von bis zu sechs Monaten Haft vorgesehen. Davon gab es 2012 österreichweit 287 Fälle. Übersteigt der Wert der Beute 3000 Euro, findet die Tat während der Schonzeit oder gewerbsmäßig statt, ist es ein "Scherer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht" (§ 138). Das war 34 Mal der Fall. Das Gros der Wilderei war "Entwendung" (§ 141). Dessen macht sich schuldig, wer "aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes" wildert. 3604 solche Fälle wurden erfasst. Höchststrafe: ein Monat.
In nur einem Fall, nämlich in Tirol, kam es im Vorjahr zur "Gewaltanwendung eines Wilderers" (§ 140). Wird dabei nur gedroht, sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre Haft vor. Kommt es dabei jedoch zu einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder dem Tod eines Menschen, drohen Haftstrafen von fünf bis fünfzehn Jahren.