Wien. Ein Arbeitsvertrag wird nach einem positivem HIV-Test aufgelöst, eine psychisch kranke Frau darf nicht in ihre Wohnung zurück, und einem blindem Paar wird die Adoption eines Kindes verweigert: Rund 1100 Beschwerdefälle hat die Behindertenanwaltschaft im vergangenen Jahr bearbeitet. Die Hälfte davon konnte positiv gelöst werden, so Behindertenanwalt Erwin Buchinger.

Die Diskriminierungen sind vielfältig, wie drei Beispiele zeigen: Ein Mann wird bei einer renommierten Pharmafirma im Labor angestellt. Bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung stellt sich heraus, dass er HIV-positiv ist. Die Firma kündigt ihn mit Verweis auf das Arzneimittelgesetz. Laut Behindertenanwaltschaft ist aber nur eine bereits ausgebrochene Aids-Erkrankung meldepflichtig. Eine Klage beim Arbeitsgericht Wien ist in Vorbereitung. In einem anderen Fall wirft eine psychisch kranke Frau nach Absetzung der Medikamente Gegenstände aus dem Fenster ihrer Wohnung. Sie bekommt einen Sachwalter zugeteilt, der gegen ihren Willen das Mietverhältnis kündigt. Nach Besserung ihres Zustandes will die Frau wieder in ihre Wohnung einziehen, was ihr verweigert wird. Die Behindertenanwalt konnte den Fall schlichten.

Der Fall eines blinden Paares, dem die Adoption eines Kindes verweigert wurde, liegt nun bei der Volksanwaltschaft: Sie seien als Adoptiveltern nicht geeignet, da es ihnen nicht möglich sei, einen Zeckenbiss oder einen Sonnenbrand beim Kind zu erkennen, so das Land Oberösterreich. Nach einer Klage sieht das Bezirksgericht keine Gründe gegen eine Adoption. Das Land Oberösterreich, das Schadensersatz zahlen muss, verweigert die Ausstellung der Adoptionsbestätigung aber nach wie vor.