Salzburg. Nachdem der Oberste Gerichtshof Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Feststellungsmängeln gekippt hatte, ging am Freitag am Landesgericht Salzburg die zweite Auflage des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn zu Ende. Alle fünf Angeklagten wurden schuldig gesprochen, für vier von ihnen hat sich jedoch das Strafausmaß reduziert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (50), ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, erhielt sechs Jahre unbedingte Haft - wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Beitrags zu letztgenanntem und der Fälschung besonders geschützter Urkunden. H. hatte mit seinem Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Causa beigetragen. Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler 785 Fälscher-Unterlagen sicher. Im ersten Verfahren hatte H. sieben Jahre unbedingte Haft erhalten.
Sein ehemaliger Schulfreund Peter H. (50) war ebenfalls geständig und wurde am Freitag wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und gewerbsmäßig schweren Betrugs zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im ersten Verfahren hatte er fünf Jahre unbedingte Haft ausgefasst. Er soll des Öfteren Erben in den gefälschten Dokumenten aufgetrieben haben und u. a. einen Onkel als "Scheinerben" nominiert haben. Über die nichts ahnenden "Strohmänner" soll das Vermögen am Ende bei den Justizbediensteten gelandet sein.
Verlassenschaftsverfahren
manipuliert
Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia R. (51), hatte auch im zweiten Verfahren ihre Unschuld beteuert. Dennoch wurde sie nun verurteilt und erhielt 32 Monate, davon 22 bedingt (Amtsmissbrauch als Beteiligte und Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte). Für sie hat sich das Strafausmaß leicht erhöht - um zwei Monate beim bedingten Teil der Strafe. R. soll dafür gesorgt haben, dass über ein gefälschtes Testament in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen.Kurt T. (51), ehemaliger Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn und ebenfalls nicht geständig, erhielt wegen Amtsmissbrauchs 32 Monate, davon 22 bedingt. Er soll gemeinsam mit Jürgen H. in Verlassenschaftsverfahren, in denen keine engen Verwandten der Erblasser bekannt waren, gefälschte Testamente fabriziert und damit die rechtmäßigen Erben um ihre Ansprüche gebracht haben. Er war im ersten Verfahren zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt.
Der frühere Grundbuch-Rechtspfleger Walter M. (75), ebenfalls nicht geständig, erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und Beteiligung an schwerem Betrug 21 Monate, davon 19 Monate und zwei Wochen bedingt. In erster Instanz hatte er zwei Jahre bedingte Haft erhalten. M. gilt als "Ideengeber" des Justiz-Skandals.
Im ersten Verfahren war insgesamt zehn Beschuldigten vorgeworfen worden, sie hätten von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und "anderen Orten" 18 Verlassenschaftsverfahren manipuliert, um die Vermögenswerte an sich umzuleiten. Für die Hälfte der zehn Angeklagten waren die Schuldsprüche schon rechtskräftig geworden. Im zweiten Rechtsgang waren noch sechs der 18 Erbschaftsverfahren Prozess-Thema. Ein Teil der Schuldsprüche im ersten Verfahren (die Urteile ergingen am 31. Juli 2012) war bei Jürgen H., Peter H., Kurt T. und Walter M. bereits rechtskräftig geworden.