Wien. Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - liegt nun das schriftliche gerichtsmedizinische Gutachten vor. Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach "nicht erweisbar".

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat sich eingehend mit dem Schicksal des Mädchens beschäftigt. Dem 26 Jahre alten Vater war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kleinkind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht - in Medienberichten war von "Strafdusche" die Rede - zu haben. Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierte Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise.