Wien. Im Fall Leonie - die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb - könnte eine Wende bevorstehen. Ausschlaggebend dafür ist das Gutachten des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk.
Der medizinische Sachverständige kommt zum Schluss, dass ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens "nicht erweisbar" ist. Dem 26 Jahre alten Vater der Kleinen war vorgeworfen worden, das Kind im Zuge einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben. Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Zugleich geht Denk davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht länger ins Wasser getaucht wurde.
"Kein Behandlungsfehler"
Es sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb. Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von Schmerzmitteln behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Der Sachverständige betont, dass kein Behandlungsfehler vorlag. Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen. Diese Folge sei nicht absehbar gewesen.
Der Strafverteidiger des Vaters des Mädchens sieht damit seinen Mandanten entlastet. Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung der Familie, wo das Mädchen aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene technische Untersuchung des Geräts.