Richtungsweisend könnte zu diesem Thema der Beschluss des OLG Wien sein. Eine niederösterreichische Gärtnerei wehrte sich gegen die Beschlagnahmung von rund 1.000 Cannabispflanzen und 5.000 Hanfsetzlingen, indem sie einwandte, dass das Kultivieren von Cannabissetzlingen nicht grundsätzlich strafbar sei, da sie zu keinem Zeitpunkt ins Auge gefasst hätte, dass mit diesen Pflanzen Suchtgift erzeugt werde. Es ginge um den Verkauf von "Zierpflanzen". Die Betreiber der Gärtnerei verwiesen auch auf "Flowery Field", was zur Folge hatte, dass auch gleich gegen Kristen ermittelt wurde.
Die Anklagebehörde vermutete Beitragstäterschaft, da sich der Betreiber des niederösterreichischen Hanf-Shops auch strafbar mache, "wenn er selbst zwar lediglich Stecklinge züchtet und weitergibt, seine Abnehmer jedoch damit Suchtgift gewonnen haben und dieser Umstand von seinem Vorsatz umfasst ist", zitierte das OLG. "Dass er sich allerdings mit der Suchtgiftgewinnung seiner Handelspartner (oder deren Abnehmer) abfand, ist dem Akteninhalt derzeit nicht zu entnehmen", urteilte das Oberlandesgericht. Auf einem "Beipackzettel" habe das beschuldigte Unternehmen "unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, sich keinesfalls mit einer Suchtgiftgewinnung durch seine Käufer abfinden zu wollen." Somit gebe es im Rahmen dieser Grenzen "Raum für legalen Cannabispflanzenanbau", entschied das OLG.
Hinweis auf Verbot gesetzwidriger Nutzung
An diese Vorgabe hält sich auch Kristen. "Wir weisen im Geschäft darauf hin, dass die Pflanzen nicht zu einem gesetzwidrigen Zweck verwendet werden dürfen." 2004 hat er in einem 20 Quadratmeter großen Raum in einem Keller in Wien-Neubau seine erste Plantage gepflanzt, das war "für die Leute noch etwas Exotisches". Die Geschäftsidee für eine legale Hanfaufzucht kam Kristen ausgerechnet bei seinem Jusstudium im Rahmen der Strafrechtsprüfung.
Jetzt verkauft er in seinen nüchtern gehaltenen Verkaufsräumen 80 bis 100 verschiedene Cannabissorten, über den Umsatz schweigt er sich aus. Er soll jedoch in die Millionen gehen. Jede Woche verkauft er "mehrere tausende" Stecklinge. Mittlerweile hat er 30 Mitarbeiter. Seine Kunden sind in allen Schichten zu finden. "Akademiker, Polizisten, bis hin zu den Leuten, die das volle Klischee erfüllen." "Ich merke schon die gesellschaftliche Veränderung", meinte Kristen, der das Geschäft seit elf Jahren führt.
Die kommende Strafgesetzbuch-Reform sieht eine Entkriminalisierung von Cannabis zum Eigenbedarf vor. Dabei soll der Grundsatz "Therapie statt Strafe" für Drogensüchtige stärker betont werden. Der Besitz von Kleinstmengen an Drogen nachweislich zum Eigengebrauch soll nicht mehr automatisch zur Strafanzeige führen.