Salzburg. Die Lage im Bürgerkriegsland Syrien ist unübersichtlich und widersprüchlich. Das zeigen tägliche Medienberichte. Es wird aber auch deutlich, wenn in europäischen Gerichtssälen über Verbrechen in Syrien verhandelt wird. So wie am Montag in Salzburg, wo sich der 22-jährige Syrer Ahmad I. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, nämlich dem selbsternannten Islamischen Staat (IS), verantworten musste.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und bestritt die Version der Staatsanwaltschaft. Diese führte in ihrer auf den Aussagen eines anonymen Zeugen aufbauenden Anklage aus, wie I. von Herbst 2014 bis Frühjahr 2015 als IS-Mitglied in Syrien gewesen sei. I. war im September 2015 in einem Salzburger Flüchtlingsquartier nach Hinweis eines Mitbewohners verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Das Verfahren am Montag wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf Februar 2017 vertagt.
Der Angeklagte widersprach der Version der Staatsanwaltschaft in fast allen Punkten. Eine der wenigen Gemeinsamkeiten war, dass im Oktober 2012 syrische Regierungstruppen in Darkusch, den Heimatort von I. in der syrischen Provinz Idlib, eindrangen. Daraufhin schloss sich I. der gemäßigten Rebellenorganisation Freie Syrische Armee (FSA) an. Doch bereits hier beginnen die Widersprüche. Laut Anklage tat er das als Kämpfer, laut I. war er Fahrer, da er nicht wusste, wie mit einer Waffe umzugehen sei.
Laut Anklage verließ er die FSA in Richtung Türkei, weil er sie für Ungläubige hielt, laut den Angaben des Angeklagten, da er seine Aufgabe für erledigt hielt. Diese sah er darin, die Kulturgüter seiner Stadt zu sichern. Als der IS seinen Heimatort einnahm, ist er laut Anklage zurückgekehrt, um für den IS zu kämpfen. Laut I. ist er aus der Türkei nur noch einmal für einen Kurzbesuch zu seiner Mutter nach Syrien gereist.
Läuterung vorgespielt?
Das war Teil der Version, die I. vor Gericht erzählte. Bei seiner ersten Einvernahme durch den Verfassungsschutz leugnete er die Anschuldigungen des anonymen Zeugen nicht. Er sei als Mitglied der FSA im Norden Syriens von der Terrormiliz gefangen genommen, in eine IS-Hochburg verschleppt und dort gefoltert worden. Er hätte dann seine Läuterung vorgespielt und sich dem IS angeschlossen. Eine Aussage, an die sich der Angeklagte am Montag nicht mehr erinnern konnte. "Was ich damals gesagt habe, entspricht nicht der Wahrheit", so I.
Den Wandel seiner Geschichte erklärte er damit, dass er vom Vorwurf des Terrorismus so fassungslos gewesen sei, dass er nicht mehr gewusst habe, was er erzähle. Er könne sich an diese Vernehmung nicht mehr erinnern. Doch auch die Aussage des anonymen Zeugen deckte sich vor Gericht nicht gänzlich mit der in der Anklage. Deshalb vertagte das Gericht zur Befragung weiterer Zeugen.