Wien. Gewählt drückt sich der ältere Herr aus, der beim Zeugenpult sitzt. Bedächtig wählt er seine Worte. Mit ruhiger Stimme philosophiert der emeritierte Universitätsprofessor für Medizin über Immanuel Kant, die Kirche, Gott und das Leben. "Alle Kirchen haben Privilegien, zum Schaden derer, die nicht Mitglieder sind", sagt er. Sein Glaube aber, der sei vernünftig und realistisch. Stolz holt er ein Abbild seines Gottes, seines Schöpfers, aus der Tasche. Stolz zeigt er das Plüschtier dem Richter. Zwei Fleischbälle, umschlungen von Nudeln und zwei hervorstechenden Augen, blicken den Mann in der schwarzen Robe an. "Zeuge zeigt Plüschversion des fliegenden Spaghettimonsters vor", lässt der Richter trocken protokollieren.

Das fliegende Spaghettimonster, ein eigentümliches Wesen, zieht an diesem Montagvormittag das Interesse des Bundesverwaltungsgerichts in Wien auf sich. Die Anhänger des Spaghettimonsters wollen als eine "religiöse Bekenntnisgemeinschaft" staatlich eingetragen werden. Ein entsprechender Antrag wurde im Juni 2015 allerdings vom Kultusamt im Bundeskanzleramt abgelehnt. Es fehle etwa der Bezug zu einer religiösen Lehre, so das Kultusamt. Gegen dessen Bescheid richtete sich die Beschwerde der Spaghetti-Aktivisten an das Bundesverwaltungsgericht. Nach zahlreichen rechtlichen Diskussionen um die Zuständigkeit für den Fall ist es nun am Montag am Zug.
300 Zeugen
Bei dem Verwaltungsverfahren stellt sich die Hauptfrage: Ist die ganze Geschichte nur eine Satire-Religion - oder liegt tatsächlich eine religiöse Weltanschauung vor? Der zuständige Richter wird dazu im Verlauf des Verfahrens rund 300 Zeugen befragen, die angeben, Anhänger des Nudelwesens - sogenannte "Pastafaris" - zu sein. Denn 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich muss eine Glaubensrichtung mindestens haben, um sich als "religiöse Bekenntnisgemeinschaft" eintragen lassen zu können. Zum Vergleich: Im Buwog-Prozess sollen 166 Zeugen befragt werden.
Unter den zuerst Befragten befinden sich ausschließlich Männer - vor allem jüngere. Ein Programmierer gibt an, über die Medien von den Pastafaris erfahren zu haben. Das einzige Dogma der Gemeinschaft sei, dass "es kein Dogma gibt", erklärt er.
Wirklich aktiv dürfte er in dieser Gemeinschaft aber nicht sein. Er erhalte regelmäßig einen Newsletter, der aber meistens im "Spam-Ordner" lande. "Und da bleibt er auch?", fragt der Richter. "Meistens. Ich informiere mich proaktiv", antwortet der Zeuge.