Wien. Baseballschläger, Hämmer und Messer: Es sind Gegenstände, die man am Praterstern und dem Donaukanal zwischen Augarten- und Salztorbrücke ab Freitag grundsätzlich nicht mehr bei sich tragen darf. Die Bereiche wurden von der Landespolizeidirektion Wien zu Waffenverbotszonen erklärt. Das Tragen bestimmter Gegenstände ist in den Zonen nicht mehr erlaubt. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Warum gibt es die Waffenverbotszonen?
Die Möglichkeit, solche Bereiche zu schaffen, wurde im August 2018 ins Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eingeführt. Die Bestimmung soll der Verbrechenbekämpfung in Gebieten dienen, die als Kriminalitäts-Hotspots bekannt sind. "Auch schwere Verletzungen sollen verhindert werden: Bei Streitigkeiten soll nicht im Affekt gleich zu einer Waffe gegriffen werden", sagt Harald Sörös, Sprecher der Landespolizeidirektion Wien, der "Wiener Zeitung".

Seit Dezember 2018 sind bereits der Hinsenkampplatz in Linz und die Innsbrucker Bogenmeile Waffenverbotszonen. Der Einführung in Wien war eine Diskussion vorausgegangen. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) forderte, ganz Wien zu einer Waffenverbotszone zu machen, obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist - die "Wiener Zeitung" berichtete.
Im Wiener Rathaus wird von einer willkürlichen Zonengestaltung gesprochen: Am Praterstern und am Donaukanal gebe es keine Häufung von Gewalttaten. Das sei nicht richtig, kontert die Wiener Polizei. Im Bereich des Donaukanals etwa - dort befindet sich unter anderem der Club "Flex" - gebe es vermehrt Raufhandel, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz und sonstige Probleme mit dem dortigen Nachtleben. Die Verordnung gilt am Donaukanal nur zwischen 20 Uhr und 8 Uhr, am Praterstern hingegen ganztätig.
Welche Gegenstände sind verboten?
Bereits bisher wird für das Führen von Schusswaffen ein Waffenpass benötigt. Schlagringe und Totschläger sind schon durch das Waffengesetz verboten. Daher ist die Waffenverbotszone ein Auffangbecken: "Es fallen die Gegenstände hinein, die bereits bisher gesetzlich nicht dezidiert verboten waren", sagt Polizeisprecher Sörös. Das betrifft insbesondere alle möglichen Arten von Messern, wie etwa auch Taschenmesser. Neben Waffen sind auch Gegenstände verboten, die geeignet sind und dazu dienen können, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. "Das wäre etwa ein Baseballschläger", sagt Sörös.
Reizgassprays wie Pfeffersprays dürfen zu Selbstverteidigungszwecken hingegen weiterhin mitgeführt werden - das legt die Verordnung explizit fest. Das Verbot gilt zudem nicht für Menschen, die aufgrund ihre Berufes Waffen tragen dürfen oder eine waffenrechtliche Bewilligung (wie etwa einen Waffenpass) besitzen.
Seitens der Polizei wurde angekündigt, dass sie "mit Augenmaß" vorgehen und Einzelfälle "realistisch" beurteilen werde. Handwerkern sollen ihre Hämmer und anderen Werkzeuge nicht abgenommen werden. Auch Sportler, die mit ihrem Baseballschläger zu einem Training gehen, oder Menschen, die ihr gerade gekauftes Küchenmesser-Set nach Hause führen, werden wohl keine Probleme bekommen.
Wie wird das Verbot kontrolliert?
Die Exekutive kann Menschen, Fahrzeuge und Behältnisse durchsuchen. Dafür muss es laut dem Gesetz einen dringenden Verdacht aufgrund "konkreter Anhaltspunkte" geben, dass jemand Waffen oder entsprechende Gegenstände mit sich führt. Wird jemand erwischt, werden die Waffen sichergestellt. Dem Betroffenen muss eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Wie vorgegangen werde, obliege den Polizisten, hieß es seitens der Landespolizeidirektion Wien. Sie verweist darauf, dass neben der Bestimmung für die Waffenverbotszone – die eine Kontrolle einer bestimmten Person eben nur bei einem konkreten Verdacht ermöglicht – auch weitere Rechtsnormen zur Anwendung gelangen können. Dazu zählen beispielsweise die Identitätsfeststellung nach dem SPG oder etwaige fremdenrechtliche Bestimmungen. Diese Bestimmungen ermöglichen auch die gleichzeitige Kontrolle mehrerer Personen an einer bestimmten Örtlichkeit. Daher kann es auch vorkommen, dass etwa alle Personen, die den Treppelweg zum Flex hinuntergehen, angehalten und kontrolliert werden.