Die Wiener Polizei hat am Freitag eine für den Nachmittag geplante Demonstration behördlich untersagt. Diese war von der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) für fünf Personen angemeldet worden und hätte sich gegen das Corona-Maßnahmen-Paket der Bundesregierung gerichtet. Die Polizei begründete ihren Schritt mit der Einschätzung, dass mehr als die angemeldeten Teilnehmer kommen würden.
Durch die "öffentlichkeitswirksame Medienkampagne und dementsprechende Berichte in Massenmedien" sei davon auszugehen, "dass es zu einem Zustrom eines Vielfachen der angegebenen Teilnehmerzahl kommen wird", argumentierte die Polizei. Konkret habe die Polizei die Sorge, "dass es für den dafür verantwortlichen Versammlungsleiter nicht möglich sein wird, die notwendigen und vorweg festgelegten Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die gegebene Ansteckungsgefahr durchzusetzen."Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Untersagung der Demo durch die Polizei für nicht zulässig. Vielmehr könnte die Behörde den Versammlungsverantwortlichen Maßnahmen vorschreiben, etwa, dass Ordner dafür sorgen müssen, dass die Abstände eingehalten werden. Aber die Versammlung bereits im Vorfeld zu untersagen, sei nicht gerechtfertigt. Mayer betonte auch, dass Versammlungen untersagt werden können, "wenn das notwendig ist zum Schutz der Bevölkerung". Aber die Behörde dürfe die Kundgebung nicht im Voraus untersagen, wenn diese nur für fünf Personen angemeldet ist. So viele Personen träfen beispielsweise ja auch im Supermarkt aufeinander.
Auch für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk die Entscheidung der Polizei zumindest hinterfragenswert. "Es wirft die Frage auf: Hat man es sich hier zu leicht gemacht?", sagte Funk zur APA. "Das sieht sehr danach aus, dass hier jemand gesagt hat: 'Wehret den Anfängen'", sagte Funk. Eine Prognoseentscheidung allein darauf zu stützen, dass man sage, die Demo sei so bekanntgeworden und betreffe einen so kontroversiellen Punkt, dass man von einem deutlich größeren Teilnehmerstrom als angemeldet ausgehen muss, sei beachtlich. Funk betonte, das reiche so nicht aus, zumal die Sicherheitsexekutive bekanntgegeben habe, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Die Durchführung solcher Demonstrationen sei "der Sicherheitsexekutive zumutbar".
Die Veranstalter der Demo haben rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung der Exekutive und für nächsten Freitag eine Großkundgebung vor dem Bundeskanzleramt angekündigt.