Bei der vergangenen Wien-Wahl im Jahr 2015 wurden rund 204.000 Wahlkarten ausgestellt. Zwei Wochen vor der kommenden Wahl am 11. Oktober lag diese Zahl bereits bei 280.000. Stand Montag um 7 Uhr waren es bereits 290.000 - so viele wie bei keiner Wahl zuvor. Das Problem bei den Wahlkarten ist aber, dass viele Wählerinnen und Wähler vergessen, auf dem Wahlkartenkuvert zu unterschreiben - damit ist die Stimme ungültig.
"Es gibt seit 2008 die Briefwahl mit der Wahlkarte in jetziger Form - und da ist es trotz aller Öffentlichkeitsarbeit und allen Infos und Videos und Hinweisen auf der Wahlkarte selbst und viel Medienarbeit immer noch so, dass nach der langen Zeit der häufigste Nichtigkeitsgrund, warum eine Karte in die Auszählung nicht einbezogen wird, noch immer die fehlende Unterschrift ist", erklärt die Leiterin der MA62 (Wiener Wahlabteilung) Christine Bachofner der "Wiener Zeitung". An zweiter Stelle liege das zu späte Einlangen der Wahlkarte und an dritter Beschädigung.
"Nicht mehr als sonst"
Die gute Nachricht: "Faktum ist, es ist nicht mehr als sonst auch bei anderen Wahlen", ergänzt Bachofner. Nachsatz: "Eine Nationalratswahl läuft mit den Wahlkarten zu hundert Prozent genau so ab wie unsere - das müssten die Damen und Herren Wahlberechtigten also eigentlich gewöhnt sein vom vergangenen Herbst." Generell würde sich der Anteil der nicht unterschriebenen Wahlkarten "im einstelligen Prozentbereich" bewegen, so Bachofner.
Folgend eine Kurzanleitung für die korrekte Stimmabgabe per Wahlkarte in vier Schritten:
Erstens: Nehmen Sie die Wahlunterlagen aus dem Kuvert heraus. Der amtliche Stimmzettel und das kleine Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte.
Zweitens: Füllen Sie den Stimmzettel aus und legen Sie diesen anschließend in das kleine Wahlkuvert. Verkleben Sie es anschließend. Legen Sie dann das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.
Drittens: Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Viertens: Kleben Sie die Wahlkarte zu und übermitteln Sie diese an die Bezirkswahlbehörde. Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2020, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen - und zwar per Post, per Botendienst oder durch persönliche Abgabe. Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Für kreative Wählerinnen und Wähler können zudem folgende FAQs beantwortet werden: