Mit 1. Oktober wird die Parkraumbewirtschaftung im gesamten 15. Bezirk und in Teilen des 12., 14., 16. und 17. Bezirks eingeführt. Anrainer benötigen dort ein Parkpickerl, alle anderen benötigen Kurzparkscheine. Zahlen fürs Parken muss man dort an Werktagen zwischen 9 und 19 Uhr. Mit Kurzparkscheinen kann man bis zu drei Stunden lang seinen Pkw abstellen. An Wochenenden und Feiertagen bleibt der Parkplatz gratis.
Ausnahmen gelten für den Bereich rund um die Stadthalle, wo das Pickerl 170 Euro kostet. Dort gilt die Kurzparkzone an Werktagen zwischen 9 und 22 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 18 bis 22 Uhr. Hier bleibt es auch bei der Regelung, dass ausgefüllte Kurzparkscheine - wie in den bereits bestehenden Pickerlzonen innerhalb des Gürtels - nur maximal zwei Stunden lang gültig sind.
Für Kleingärtner wurde eine Sonderlösung ausverhandelt: Sie haben Anspruch auf ein acht Monate lang gültiges "Saisonpickerl" - auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz im gebührenpflichtigen Gebiet haben.