Wien. (rös) Viele Wiener Gewerbeunternehmen sind verunsichert, was das Anmeldeprozedere beim Parkpickerl in den neuen Bezirken betrifft und kritisieren den bürokratischen Aufwand. Die "Wiener Zeitung" hat nachgefragt.

"Wiener Zeitung":Aus welchem Grund sind die Kosten für Betriebe weit höher als für Privatpersonen?

MA65: Das erste Firmenfahrzeug kostet gleich viel wie das BewohnerInnen-Pickerl, erst ab dem zweiten fällt in etwa die doppelte Parkometerabgabe an. Mit jedem zusätzlichen Betriebsfahrzeug wächst der Stellplatzdruck für die Wohnbevölkerung. Daher die Staffelung.

Warum müssen Betriebe Öffnungszeiten, Mitarbeiteranzahl und Größe des Betriebslokals bei der Anmeldung angeben - und zwar durch die Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Auftragsscheinen, was eigentlich unter Geschäftsgebarung läuft?

Die Parkkarte wird nur bei einem erheblichen wirtschaftlichen Interesse ausgestellt. Dieses muss von der Behörde nachvollzogen werden können. Das ist die Ermittlungspflicht der Behörde. Daher ist beispielsweise der Nachweis von 15 Warentransporten auf drei Wochen mit Lieferscheinen notwendig. MitarbeiterInnenanzahl und Betriebsgröße sind dabei nicht interessant, sondern nur die Anzahl der Fahrten. Die Öffnungszeiten sind insbesondere bei selbständigen Gastronomen von Interesse, die zum Beispiel sagen, bis nach Mitternacht im Lokal zu stehen.

Warum muss eine Firma nachweisen, dass sie mit einem Fahrzeug in drei Wochen mindestens 15 Fahrten unternommen hat - beziehungsweise gibt es saisonale Unterscheidungen?

Es gibt keine saisonalen Unterscheidungen. Die drei Wochen sollten zeitnah zum Antragsdatum sein, jedoch besteht für die AntragsstellerInnen ein gewisser Spielraum bei der Auswahl der drei Wochen.

Warum bekommen nicht einfach die Fahrzeuge, die vom Finanzamt als Firmenfahrzeuge anerkannt wurden, automatisch die Berechtigung zum Erwerb einer Parkkarte?

Für die Ausstellung einer Parkkarte muss ein "erhebliches wirtschaftliches Interesse" vorliegen (Gesetzestext § 45 Abs. 2 StVO).

Warum weist der vom Betrieb auszufüllende Antrag keinen Empfänger auf, keine Laufnummer, keine zuständige Stelle?

Der Antrag ist erhältlich in den Räumlichkeiten der MA 65 und auf der Homepage der MA 65. Damit ist klar, wo der Antrag einzubringen ist. Rechts oben steht ferner "MA 65". Die Laufnummer ist Sache der MA 65 im Sinne des Protokollierens und wird also nachträglich auf jeden konkret eingebrachten Antrag vermerkt - mit einer Geschäftszahl.