Wien. Nach dem Bekanntwerden eines Gewaltvideos, auf dem zu sehen ist, wie eine 15-Jährige verprügelt wird, ist am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten die Untersuchungshaft über die mutmaßliche Haupttäterin sowie einen 21-Jährigen verhängt worden. Als Begründung gab der Präsident des Landesgerichts, Franz Cutka, Tatbegehungsgefahr an.
Bei der mutmaßlichen Haupttäterin handelt es sich um ein ebenfalls 15-jähriges Mädchen, dem neben der auf dem Video zu sehenden Gewalttat zwei weitere ähnlich gelagerte Fälle innerhalb einer Woche zur Last gelegt werden. Der 21-jährige war erst am Dienstagabend festgenommen worden. Er ist laut Landesgericht einschlägig vorbestraft. Er soll das auf dem Video zu sehende Mädchen nach dem Ende der Aufnahme geschlagen und ihr dabei einen Kieferbruch zugefügt haben. Ermittelt wird auch gegen drei weitere Verdächtige, die ebenfalls auf dem Video zu sehen waren, wie sie das Opfer am 9. November verprügelten und verhöhnten. Das Opfer kannte einige der Täter. Das Video war auf Facebook tagelang zu sehen gewesen und ist erst seit Dienstagabend nicht mehr abrufbar.
Facebook zur
Verantwortung ziehen
Die Grünen nehmen diesen Fall im Netz zum Anlass für eine Sachverhaltsdarstellung gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und gegen das soziale Netzwerk selbst. Das kündigte Mediensprecher Dieter Brosz am Mittwoch an. Das Video hat einmal mehr zu heftigen Debatten über gewalttätigen Content in Sozialen Medien und den Umgang von Facebook damit geführt. Denn Usern, die das Video gemeldet hatten, wurde dort nämlich beschieden: Es verstoße nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" des Netzwerks. Am Dienstagabend wurde das Video - laut einem Bericht der "Zeit im Bild" - dann doch entfernt.
Dass dieses Video also weiterhin noch abrufbar ist, könnte nach Ansicht der Grünen gegen den heuer in Kraft getretenen Paragraf 107c des StGB verstoßen. Der definiert den Tatbestand der "fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems", was im Allgemeinen als "Cybermobbing" zusammengefasst wird. Der Strafrahmen beträgt bis zu ein Jahr bzw. bis zu 720 Tagsätze. Sollte ein Opfer Suizid begehen oder das versuchen, ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen.
Die Sachverhaltsdarstellung werde gerade finalisiert, sagte Brosz. Sie richte sich gegen Zuckerberg als Person. Im "Sinne der Verbandsklage" könnte aber auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden - wenn sich herausstellen sollte, dass die "internen Strukturen" bei Facebook strafrechtlich relevante Verstöße zuließen, erläuterte Brosz. "Dann wäre Facebook in Summe haftbar", was auch umsatzabhängige Geldbußen bedeuten könnte.