Aus juristischer Sicht findet Brosz die Causa "sehr spannend". Es gebe noch keine Judikatur zum Paragrafen 107a. Beim Cybermobbing handelt es sich um einen Offizialdelikt - solche werden von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgt.
Die Grünen wollen ihre Sachverhaltsdarstellung ungeachtet dessen einbringen, allein schon, um einen "offiziellen Akt" zu schaffen.
Bisher drei Verurteilungen wegen Cybermobbing
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten sagte, dass noch kein Ermittlungsverfahren gegen Facebook eingeleitet wurde. "Zunächst muss überprüft werden, wer das Video eingestellt hat und wer darauf Zugriff hatte", sagte ein Sprecher. "Das bedeutet aber nicht, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird."
Bisher hat es in Österreich drei Verurteilungen nach dem neu eingeführten Straftatbestand "Cybermobbing" gegeben. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Der Paragraf 107c wurde am 1. Jänner 2016 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Bis 1. November 2016 wurden 328 Fälle bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen wurde Anklage erhoben.
Der "Cybermobbing"-Paragraf im Strafgesetzbuch im Wortlaut:
Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems
§ 107c.
(1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder 2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
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