"Ich wollte sie nicht verletzen, ich wollte ihr wehtun"

"Ich wollte sie nicht verletzen. Ich wollte ihr wehtun", meint etwa ein Angeklagter. Sie sei durch die Aufforderung "Beschützt Eure muslimischen Geschwister" zu den Schlägen angestiftet worden, sagt wiederum die Drittangeklagte. Die 15-Jährige soll vor dem Prügelvideo einem anderen Mädchen das Kopftuch runtergezogen haben. "Es hat mich wütend gemacht, was sie gemacht hat", meint sie.

Die 15-Jährige, die am Mittwoch ebenfalls vor Gericht vernommen wird, gibt an, sie habe vor den Angeklagten nicht fliehen können. "Das wäre aussichtslos gewesen. Ich wäre noch stärker verprügelt worden."

Nicht nur diese Tat, auch eine weitere wird der Erstangeklagten und zwei weiteren Angeklagten zur Last gelegt. Nur einen Tag nach dem ersten Vorfall sollen sie ein weiteres Mädchen bedrängt und geschlagen haben. Auch davon fertigten sie ein Video an. Das Mädchen kam glimpflich davon.

Nach langen Beratungen verurteilt der Schöffensenat fünf Angeklagte nicht wegen "absichtlich schwerer Körperverletzung", sondern "nur" wegen "schwerer Körperverletzung" zu teilbedingten Freiheitsstrafen.

Die Erstangeklagte erhält 18 Monate, davon sechs unbedingt. Ebenso der inhaftierte 16-Jährige. Seine offene bedingte Vorstrafe wird nicht widerrufen, die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Die beiden anderen Mädchen fassen jeweils zwölf Monate bedingt aus.

Der 21-Jährige bekommt zwei Jahre, davon acht unbedingt. Sein mitangeklagter jüngerer Bruder wird vom Vorwurf der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung freigesprochen. Dem Opfer wird ein Schmerzensgeld von 3960 Euro zugesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgibt.