Als Götlinger 1947 geboren wurde, haben seine Eltern schon hier gelebt. - © Luiza Puiu
Als Götlinger 1947 geboren wurde, haben seine Eltern schon hier gelebt. - © Luiza Puiu

Wien. Die Arbeit ist fast getan. Ein schmutziges Kaffeehäferl steht noch auf der Fensterbank. Hier und da ein Stapel Zeitschriften, Topfpflanzen, ein paar Bücher, zwei Holzstühle, eine Matratze. Der Rest wurde bereits abgeholt. Wochenlang hat Walther Götlinger Bananenkisten gepackt. Denn der Rest war viel. Der Rest war Götlingers Leben.

"In 70 Jahren sammelt sich so einiges an", sagt er und starrt in das leergeräumte Zimmer. So hat er seine Wohnung noch nie gesehen. Kahle Wände, blanker Holzboden, nackte Glühbirnen. Als er 1947 geboren wurde, haben seine Eltern schon hier gelebt. In dem barocken Haus in der Schwertgasse 3 mitten im 1. Bezirk. Die geräumige Altbauwohnung ist sein Zuhause. Hier sind er und seine Schwester in den Nachkriegsjahren aufgewachsen. Hier hat er als freischaffender Grafiker gearbeitet. Hier hat er seine Eltern bis zu ihrem Tod gepflegt. Und hier muss er jetzt raus. Spätestens am Donnerstag - für immer.

Weil er sich unleidlich verhalten hat, sagen die Gerichte. "Weil ich ein Opfer des neoliberalen Zeitgeists bin", sagt Götlinger. Er ist sich sicher, er wurde auf die Straße geworfen, weil er seinem Vermieter ein lukratives Geschäft vereitelt hat.

Das Namensschild kann abgenommen werden. - © Luiza Puiu
Das Namensschild kann abgenommen werden. - © Luiza Puiu

Götlinger ist kein gewöhnlicher Mieter. Kein passiver Bewohner. Er kennt seine Nachbarn, plaudert mit ihnen im Hof, lädt sie zu Kaffee und Kuchen ein. Jahrelang war er Hausvertrauensmann der Mieter. Götlinger kommunizierte mit den Eigentümern, wenn es Renovierungsarbeiten zu organisieren galt, bepflanzte den Laubengang im Innenhof, recherchierte die Geschichte des Baus. "Ich liebe dieses Haus", sagt er.

Und so habe er es zu schützen versucht, als es bedroht wurde. Das 300 Jahre alte Gebäude "Zu den sieben Schwertern" wurde 1924, als eines der ersten Häuser in Österreich, unter Denkmalschutz gestellt. Gegenüber der Kirche Maria am Gestade steht es unter deren Ensembleschutz. Der Standort des Hauses im "historischen Zentrums Wiens" macht es außerdem zum Teil des Unesco Weltkulturerbes. "Man könnte also meinen, es sollte wie ein Augapfel gehütet werden", sagt Götlinger.

Ein Kampf mit harten Bandagen

Trotzdem wird ein Dachausbau mit Luxuswohnungen immer wieder angedacht. Seit 2011 stemmen sich Götlinger und zwei weitere Mieter gegen die Pläne des Eigentümers - dem Ex-Palmers-Vorstand Rudolf Humer (Humer Privatstiftung). Seit 2011 deckt dieser sie mit Kündigungen ein.

Es ist ein Kampf mit harten Bandagen. 2014 reicht Humer erstmal offiziell ein Umbauprojekt ein. Götlinger schlägt beim Bundesdenkmalamt (BDA) genauso Alarm wie bei der Baupolizei (MA 37) und dem Magistrat für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19). Sogar die grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou kontaktiert er. Das Vorhaben wird abgewiesen. Doch 2016 nimmt der Investor mit abgeänderten Plänen neuen Anlauf. Götlinger ist sich sicher, auch diese widersprechen dem Denkmalschutz. Nun schaltet er mit Nachbarn sogar die Unesco ein. Auch die Grünen werden aufmerksam. Sie befürchten eine Zerstörung des historischen Dachstuhls und stellen eine Parlamentarische Anfrage. Der Fall gelangt auf den Schreibtisch von Kulturminister Thomas Drozda. Schlussendlich lehnt ein externer Gutachter auch diese Pläne ab.

Auf der anderen Seite hagelt es Kündigungen. In sechs Jahren werden allein vier gegen Götlinger ausgesprochen, zwei gegen einen anderen widerständigen Mieter. Zuerst wird behauptet, Götlinger wohne gar nicht im Haus, sondern vermiete die Wohnung unerlaubt weiter. Diese Klage zieht der Eigentümer jedoch selbst wieder zurück. Danach versuchte er es mit einer sogenannten "unberechtigten Mietrechtsübertragung". Götlingers Schwester hätte die Wohnung nicht an ihn übertragen dürfen. Der Vermieter verliert den Prozess.

Doch dann wendet sich das Blatt. Im Mittelpunkt des nächsten Rechtsstreits steht ein Vorraum. Das vielleicht zwei Quadratmeter große Zimmer führt vom Stiegenhaus nur in Götlingers Wohnung und verbindet diese mit seiner Pawlatsche - einem Laubengang im Innenhof. Jahrzehntelang nutzte nur er diesen Raum. Niemand außer ihm besaß einen Schlüssel. Das Problem: Der Vorraum ist nicht Teil des Mietvertrags. Götlinger hat für die zwei Quadratmeter also kein Mietrecht. Also fordert ihn der Eigentümer auf, den Schlüssel abzugeben. Götlinger verweigert auch nach mehrmaliger Aufforderung. Als der Eigentümer das Schloss aufbrechen lässt, klagt Götlinger wegen Besitzstörung und gewinnt. Trotzdem ortet das Gericht "unleidliches Verhalten" von Götlinger. Er hätte den Schlüssel herausgeben müssen. Auch der Oberste Gerichtshof sieht das so. Er lehnte eine außerordentliche Revision ab. Götlinger muss also raus.

Das Haus in der Schwertgasse wurde 1924 unter Denkmalschutz gestellt. - © Luiza Puiu
Das Haus in der Schwertgasse wurde 1924 unter Denkmalschutz gestellt. - © Luiza Puiu

Es war eine Schlacht zwischen Gewinnmaximierung und dem Bestreben, Kulturerbe zu erhalten. Götlinger und seine Mitstreiter haben sie vorerst gewonnen. Doch die Verluste sind groß. Der Rauswurf des 70-jährigen Mieters wird von vielen Seiten mit Verständnislosigkeit aufgenommen.

Für Peter Nemeth ist es etwa ein "ungewöhnlich strenges Urteil", wie er gegenüber der "Wiener Zeitung" sagt. Der Immobilienverwalter kennt die Branche seit 35 Jahren und ist als vereidigter Sachverständiger auch für Gerichte in Sachen Mietrecht tätig. "Die Luft auf dem Immobilienmarkt ist dünn", sagt er. "Klar wollen Eigentümer auch Gewinne erzielen, wenn sie für teures Geld Häuser in der Innenstadt kaufen. Das liegt in der Natur der Sache. Bewohner mit unbefristeten, günstigen Mietverträgen sind ihnen da natürlich ein Dorn im Auge." Sie über Kündigungsklagen loszuwerden, sei kein unüblicher Weg.