Wolfgang Amadeus Mozart und Antonio Salieri haben einst in der Wiener Zeitung inseriert, um ihre Originalpartituren zum Verkauf anzubieten. Sie hatten noch keine Möglichkeit, die Nutzungsrechte ihrer Musik zu schützen. Daher bedienten sie sich der Vertriebswege, die ihnen zur Verfügung standen. Dafür mussten auch die Originalpartituren herhalten.

Das Geschäft mit der Musik aber hat sich seither deutlich verändert. Hinter jedem Musikstück steht eine gewaltige Maschinerie. Wird Musik zum Download, zum Anhören oder irgendeiner anderen Form der Nutzung bereitgestellt, erfordert das eine entsprechende Lizenzierung. Denn wenn Musik gehört wird, soll das Musikern auch vergütet werden. So die gemeinhin verbreitete Meinung - bis zum Jahr 2001.

Lawrence of America
Im Jahr 2001 veröffentlichte der damalige Stanford Law School-Professor Lawrence Lessig, eine Palette an Lizenzierungsformaten unter dem Namen Creative Commons. Sie ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Nutzungsrechte für digitale Werke jeder Art. Mit Creative Commons wurde einem System, das von Verwertungsgesellschaften wie der österreichischen AKM und der deutschen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) getragen wurde, ein neues Modell entgegen gesetzt.

Namensnennung verpflichtend
Es gibt mehrere Arten von Creative Commons-Lizenzen (siehe Info-Box). Gemeinsam ist ihnen die verpflichtende Namensnennung des Urhebers. Sie können um diverse Zusätze erweitert werden, die regeln, ob das Werk kommerziell genutzt oder verändert werden darf. Auch können sie festlegen, unter welcher Lizenz das Werk bei einer Veränderung weitergegeben werden muss.

Künstlerischer und ökonomischer Nutzen
Warum aber sollen Musiker unter Creative Commons veröffentlichen? Der Musikwirtschaftsforscher Peter Tschmuck von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sieht bei solchen Lizenzen einen zweifachen Nutzen. Sie würden jenen nützen, die wollen, dass ihre Werken verbreitet werden, etwa durch Remixes. Diesem künstlerischen Nutzen könne auch ein"ökonomischer Nutzen folgen. Wenn viele das Werk verwenden, verändern und in ihren Werken einbauen, verbreitet sich das Werk und der Status des Urhebers steigt. Roland Alton-Scheidl, Beirat des österreichischen Creative Commons - Ablegers Creative Commons Austria, bestätigt, dass die Lizenzierung Künstlern "bessere Sichtbarkeit" bringe.

Orange Musikrevolution in Österreich…
Im Jahr 2008 startete das Freie Magazin FM5 das Webportal orangemusic.at, wo Musiker Creative-Commons-lizenzierte Musik anbieten konnten. Einer der Protagonisten des ambitionierten Portals war Martin Aschauer. Ihm zufolge haben zu Spitzenzeiten etwa 150 Künstler 500 bis 600 Stücke bereitgestellt. Man habe Erfolg gehabt. Mehrere Tausend Unique Clients sollen pro Woche auf die Website zugegriffen haben. Damit seien auch die Kosten gestiegen. Das Problem der Plattform war aber nicht nur die Finanzierung

…durch Unsicherheit und Unwissen niedergeschlagen
"Künstler kennen sich in den Anfangszeiten sehr schlecht aus", so Aschauer. So hätten sich auch Musiker angemeldet, die Mitglieder bei der AKM waren. Die Verträge der AKM gründen aber auf Exklusivität. Die Betreiber von orangemusic.at hätten alle Künstler auf Mitgliedschaft bei der AKM überprüfen müssen. Damit seien viel Verwaltungsaufwand und -kosten auf die Betreiber zugekommen. Aschauer sieht die Schuld nicht bei den Künstlern. Diese hätten das, so Aschauer, nicht wissentlich und böse getan, sondern aus einer großen Unsicherheit heraus.