
Im virtuellen Raum gibt es keine Grenzen, in der analogen Welt schon. An diesem Widerspruch scheitert nicht selten der Datenschutz. Johann Maier, Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates (DSR), sieht die Institutionen der EU gefordert.
Grundsätzlich zieht SPÖ-Parlamentarier Maier eine positive Bilanz der vergangenen drei Jahre. Als Beratungsorgan der Bundesregierung habe der DSR Fehlentwicklungen verhindert und Erfolge vorzuweisen. Als Beispiele nennt er die Übermittlung von Fluggastdaten oder den transparenten und datenschutzkonformen Umgang mit Gesundheitsdaten. Es habe aber auch Rückschläge gegeben, wie die Vorratsdatenspeicherung. Als Teil des EU-Rechts konnte sie nur kurzfristig blockiert, nicht aber verhindert werden.
Die großen Herausforderungen zum Schutz der Privatsphäre sieht Maier auf der internationalen Ebene. Deshalb müsse man die internationalen Telekommunikationsvorschriften überarbeiten. Auch auf der EU-Ebene bringen neue Vorschläge mögliche Veränderungen. Als erste Notwendigkeit nennt er das One-Stop-Shop Prinzip. Für ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in Europa, gelten die Datenschutzbestimmungen des Landes, in der der Konzern seine Hauptniederlassung hat. Beispiel: Wenn eine Firma in Österreich und Deutschland vertreten ist, der Hauptsitz aber in Rumänien ist, gelten also die rumänischen Bestimmungen. Zweitens gibt es auch positive Ziele, zum Beispiel das "Recht auf Vergessen" von Daten oder Information bei Datenverlust.
Abschließend stellte Maier seine Ideen zum "Whistle-Blowing"-Projekt vor. "Wir müssen nicht nur den Hinweisgeber schützen, sondern auch die beschuldigte Person". Man wolle mit dem Justizministerium zusammenarbeiten, um eine Lösung für den privaten, wie den öffentlichen Bereich zu finden.