Wien/Luxemburg. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung weckt auch in Österreich Hoffnungen auf ein baldiges Aus für diese Maßnahme. Nicht nur die Grünen, welche die Klage mitinitiiert hatten, zeigten sich am Dienstag erfreut, auch andere Parteien sowie die Telekommunikationsbranche begrüßten den Spruch. Nun ist der VfGH am Zug, die betroffenen Ministerien wollen abwarten.

EuGH-Urteil Vorratsdaten

"Zufrieden, dass der Europäische Gerichtshof unseren Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung gefolgt ist", zeigte sich der VfGH, der die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit-initiiert hat. Jetzt müsse die Auswirkung der EuGH-Entscheidung auf die österreichische Regelung geprüft werden. Nachdem die zugrunde liegende EU-Richtlinie aufgehoben ist, stellt sich die Frage, ob die Regelungen zur Umsetzung in Österreich verfassungskonform sind.

Vor den VfGH gebracht hatten die heimischen Regelungen die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Auch bei der Oppositionspartei zeigte man sich deswegen erfreut, ebenso bei FPÖ, Team Stronach und NEOS. In ihren Bedenken "bestätigt" fühlten sich auch die beiden SPÖ-Politiker Hannes Jarolim und Verkehrsministerin Doris Bures. Letztere kann sich eine Aufhebung der Regelungen im Telekommunikationsgesetz vorstellen.

Im Innen- und im Justizministerium zeigte man sich vorerst noch zurückhaltender, dort will man erst einmal die Entscheidung des österreichischen VfGH abwarten. Allerdings betonte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), jedes Urteil "selbstverständlich" zu akzeptieren, auch wenn ein Wegfall der Vorratsdatenspeicherung die polizeiliche Arbeit nicht gerade leichter mache. Aus dem Justizministerium hieß es wiederum, dass derzeitige österreichische Gesetzesregelung nach wie vor gelte.

Die Telekommunikationsbranche begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: "Wir gehen davon aus, dass auch die österreichische Rechtslage auf die Kriterien der Verhältnismäßigkeit zurückgestellt wird", sagte Philipp Graf, Geschäftsführer des Fachverbands Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer. Bereits vom Bund erhaltene Kostenersätze will die Branche nicht zurückzahlen: "Wir sind keine Versuchskaninchen." Auch die Internet Service Providers Austria setzen auf den VfGH.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer rechnet indes mit einer neuen Richtlinie und einem neuen Gesetz. Der Europäische Gerichtshof habe die Richtlinie aufgehoben, weil sie überschießend war, aber die Datenspeicherung im Prinzip als zulässig erachtet.