Berlin. Die geplanten Datenschutz-Vereinbarungen zwischen den USA und der EU müssen aus Sicht deutscher Verbraucherschützer nachgebessert werden. "Das Abkommen darf europäisches Datenschutzrecht nicht unterlaufen", forderte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch in Berlin. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sprach dagegen von erheblichen Fortschritten. Für eine abschließende Bewertung sei es noch zu früh.
Im Februar hatten sich die USA und die EU auf eine Reform geeinigt, nachdem der Europäische Gerichtshof das 15 Jahre alte Regelwerk "Safe Harbour" zum Datenschutz kassiert hatte . Über 4000 Firmen wie Google oder IBM beriefen sich bislang auf "Safe Harbour" beim Umgang mit den Daten ihrer Kunden. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem mit der massenhaften Ausspähung europäischer Internetnutzer durch US-Geheimdienste. "Safe Harbour" soll nun durch "Privacy Shield" ersetzt werden.
Keine gesetzliche Basis, nur Zusagen
Der vzbv kritisiert, Privacy Shield basiere nicht auf Gesetzen sondern nur auf Zusagen in Briefen der US-Regierung. Zudem seien die geplanten Schiedsgerichtsverfahren für europäische Verbraucher schwierig, denn ihre Klagen würden in den USA auf englisch nach US-Regeln verhandelt. Zudem sei mit erheblichen Anwaltskosten zu rechnen.
Der vzbv warnte, mehrere Organisationen hätten bereits Klagen gegen "Privacy Shield" angekündigt, sollte der Entwurf in Kraft treten. "Unternehmen und Verbraucher müssten sich dann auf eine mehrjährige Rechtsunsicherheit einstellen."