Der Prozess gegen Florian Teichtmeister wird am Mittwoch nicht stattfinden, die Verhandlung ist wegen einer Erkrankung des Angeklagten abberaumt worden. "Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin", gab eine Gerichtssprecherin Dienstagmittag in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten und einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich.
Der Wiener Rechtsanwalt und Verfassungsgerichtshof-Richter Michael Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht." Rami - ein ausgewiesener Medienrecht-Experte - ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen.
"So massiv belogen"
Unterdessen meldete sich Burgtheater-Direktor Martin Kuej im ORF zu Wort. "Ich komme an die Grenzen in meiner eigenen Emotionalität - auch in der Erkenntnis, dass mich jemand so massiv belogen hat." Burgtheater-Direktor Martin Kuej hat am Montag gegenüber dem ORF ausführlich Stellung zum Fall Teichtmeister genommen. Der mittlerweile entlassene Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich wegen des Besitzes von 58.000 Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch vor dem Wiener Landesgericht verantworten.
Dass er bis dato noch kein Interview zur Causa gegeben hat, begründete Kuej in Ö1 und im "Kulturmontag" mit der Überraschung angesichts der Enthüllung: "Ich muss zugeben, dass wir von dieser ganzen Geschichte kalt erwischt wurden und uns eine unheimliche Schockstarre erfasst hat. [...] Ich hatte das Gefühl, man zieht mir absolut den Boden unter den Füßen weg." Schließlich habe Florian Teichtmeister, seit die Vorwürfe 2021 intern bekannt wurden, stets beteuert, dass sich die Sache auf einem guten Weg befinde und an den Vorwürfen nichts dran sei. "Es war ein sehr fein gestricktes Lügennetz, auf das ich hereingefallen bin", verteidigte sich Kuej.
"Klüger im Nachhinein"
Fehler aus arbeitsrechtlicher Sicht kann der Burgtheater-Direktor deshalb bei seinem Haus auch nicht ausmachen: "Es ist für jeden Arbeitgeber wichtig, dass er ein Grundvertrauen in die Menschen hat, mit denen er arbeitet. [...] Es gibt die Unschuldsvermutung, an die ich mich zu halten hatte." Selbstredend sei man im Nachhinein immer klüger, aber Teichtmeister entlassen habe man 2021 schlicht nicht können. "Der Großteil aller Arbeitsrechtler, die sich auskennen, [...] hat bestätigt, dass wir uns absolut richtig verhalten haben."
Klar sei zugleich, dass der finanzielle und der Imageschaden für das Burgtheater immens sei, weshalb man auch versuchen müsse, sich an Teichtmeister schadlos zu halten. "Wir sind als Geschäftsführer verpflichtet, den Schaden in irgendeiner Form einzuklagen - und das werden wir auch tun." Die genaue Summe, von der man hier spreche, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffern. Grundsätzlich gelte jedenfalls: "Wir lassen es auf keinen Fall zu, dass ein verbrecherischer Mensch die Arbeit von 500 Personen, die hier arbeiten, diskreditiert und beschädigt." (apa)
Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.