Budapest. (kl) Ungarns private Rundfunk- und Fernsehanstalten dürfen keine Wahlwerbung mehr senden. Dies beschloss das Parlament in Budapest erwartungsgemäß auf Antrag der rechtsnationalen Regierung von Viktor Orbán, dessen Partei Fidesz dort über eine Zweidrittelmehrheit verfügt. Dank ihrer parlamentarischen Übermacht hatte Fidesz diese Bestimmung auch in der Verfassung verankern können, zusammen mit Einschränkungen für das Verfassungsgericht.
Der Wahlkampf-Stopp in den Privatsendern kann daher auch vom Verfassungsgericht nicht gekippt werden. Vor der Grundgesetzänderung, erst im Januar dieses Jahres, hatte dieses Gericht gegen diese Regelung Einspruch erhoben, die das Parlament bereits im November erstmals beschlossen hatte. Die Verfassungsrichter hatten dabei eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit beanstandet. Auch in der EU war die Verfassungsnovelle auf Kritik gestoßen, weil darin eine Handhabe gegen Bestimmungen, die den Grundrechten widersprechen, nahezu ausgeschlossen ist. Das Verfassungsgericht darf Bestimmungen des Grundgesetzes nur noch nach formalen Kriterien beanstanden, nicht mehr deren Inhalt.
Private Sender sehr beliebt
Orbáns Regierung argumentierte jetzt, dass den Parteien durch die Neuregelung im Wahlkampf hohe Kosten erspart blieben. Praktisch aber bedeutet dies, dass die Oppositionsparteien ihre wichtigste Bühne verloren haben, da in Ungarn die privaten TV-Sender die höchsten Einschaltquoten haben und - weit vor Zeitungen und Internet - das beliebteste Medium sind. Die staatlichen TV- und Rundfunkstationen, wo die Wahlwerbung erlaubt bleibt, unterstehen der Medienbehörde NMHH, deren Leiter laut Gesetz vom Premier persönlich ernannt wird. Die nächsten Parlamentswahlen sind im Frühjahr 2014 fällig.