Wien. Mehrere Verstöße des ORF gegen das ORF-Gesetz könnten erhebliche finanzielle Folgen für den öffentlich-rechtlichen Sender haben. Als Konsequenz aus drei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den ORF wegen Verletzungen des ORF-Gesetzes hat die Medienbehörde KommAustria dem Sender sogenannte Abschöpfungs-Bescheide in Höhe von rund 660.000 Euro zugestellt. Der ORF will Rechtsmittel ergreifen.

Zwei der Bescheide verpflichten den ORF laut Aussendung der KommAustria dazu, 518.151,71 Euro, die sich aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen ergeben, an den Bund abzuführen. Weitere 140.930,84 Euro muss der ORF auf ein Sperrkonto einzahlen, weil er mit der App zur Ski-WM in Schladming seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt zweckwidrig verwendete, wie die Medienbehörde am Donnerstag mitteilte.

Hämische Aussendung der Medienbehörde

"Die hämische Presse-Aussendung der Medienbehörde zu ihren Entscheidungen gegen den ORF ist etwas voreilig und kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass keiner der drei Abschöpfungsbescheide rechtskräftig ist und der ORF selbstverständlich in allen Fällen Rechtsmittel ergreifen wird", erklärte ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann in einer ersten Reaktion.

Mit den Abschöpfungsverfahren wendet die KommAustria ein Instrumentarium an, mit dem sie der Gesetzgeber zum Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF 2010 ausgestattet hat. Die aktuellen Fälle sind nicht die ersten Verfahren, in denen der ORF zur Zahlung solcher Strafsummen verpflichtet wurde. Die KommAustria stellte zuvor bereits Abschöpfungsbescheide wegen Programmverstößen auf ORF Sport + in Höhe von rund 207.000 Euro aus sowie wegen unerlaubter Unterbrecherwerbung während der "Wir sind Kaiser"-Silvesterparty in Höhe von knapp 34.000 Euro. Eine letztinstanzliche Klärung steht auch in diesen Fällen noch aus. In Summe könnten die Abschöpfungsverfahren wegen Verstößen gegen das ORF-Gesetz den Sender damit bis zu 900.000 Euro kosten.

"Ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil"

In den nun bekannt gewordenen Verfahren hat der ORF zum einen gegen Werbebestimmungen im ORF-Gesetz verstoßen, als er 2011 auf Ö3 in Kooperation mit der Österreichische Lotterien GmbH ein Gewinnspiel durchgeführt hatte, das den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllte. Den daraus "ungerechtfertigt erlangten, wirtschaftlichen Vorteil für den ORF" bezifferte die KommAustria mit 506.550,00 Euro. Zum anderen hatte der öffentlich-rechtliche Sender im Mai 2013 in der "Fußball-Arena" auf ORF eins gesetzeswidrig Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Die daraus erlangte, "ungerechtfertigte Bereicherung des ORF" berechnete die KommAustria in Summe mit 11.601,71 Euro.