Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag, 7. Mai, die Ergebnisse der Überprüfung ausgewählter Aspekte der Kulturförderungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland vorgelegt. Für den überprüften Zeitraum 2015 bis 2017 zeigt sich ein Bild von Intransparenz und mangelnder Vergleichbarkeit. Insgesamt führt der Bericht 33 Empfehlungen auf, die teilweise einzelne Bundesländer, oft aber auch alle drei betreffen.

Dargestellt werden sollten in dem Bericht "die Ziele, die Bedingungen, die Verfahren und die Abwicklung der Förderungen". Zusammenfassend hielt der RH fest, dass die Vergleichbarkeit der Kulturförderungen der Länder nicht gegeben ist, obwohl die Bundesländer seit den 1990er-Jahren angehalten sind, ihre Kulturberichte entsprechend der Länderinitiative Kulturstatistik (LIKUS-System) mit 16 Hauptkategorien zu erstellen. "Dieses Ziel wurde nicht erreicht, weil der Interpretationsspielraum bei der Zuordnung der Förderungen zu den Kategorien zu groß war", so die RH-Kritik. In den drei Ländern bestanden im Prüfzeitraum insgesamt acht unterschiedliche Förderverfahren.

Einen genaueren Blick warf der RH auf den Bereich "Darstellende Kunst": Hier schüttete das Burgenland im Jahr 2017 rund 4 Millionen Euro aus, das Land Niederösterreich rund 25 Millionen und die Stadt Wien rund 90 Millionen Euro. Allerdings stellte die Stadt Wien Förderungen für die Wiener Festwochen bis 2016 in der Kategorie "Großveranstaltungen" dar, ab 2017 in der Kategorie "Darstellende Kunst". "Somit war die Aussagekraft der Kulturberichte im Bereich Darstellende Kunst eingeschränkt", konstatieren die Prüfer.

Kritik an Kulturstrategien

Kritik gab es auch an der Handhabung der Transparenzdatenbank. Dort hatten die überprüften Rechtsträger zwar Leistungsangebote für den Bereich "Darstellende Kunst" erfasst, "allerdings stimmte dort, wo die überprüften Rechtsträger Auszahlungen in die Transparenzdatenbank einmeldeten, die Gesamthöhe der aus der Transparenzdatenbank abrufbaren Auszahlungen mit den in den Kulturberichten für den Bereich Darstellende Kunst verzeichneten Ausgaben nicht überein". Außerdem sei aus der Transparenzdatenbank lediglich die Gesamthöhe aller erfolgten Auszahlungen öffentlich zugänglich, während die Summen in den Kulturberichten unter namentlicher Nennung der Begünstigten verzeichnet sind.

Weiters kritisiert wird, dass die Kulturstrategien der Länder Burgenland und Niederösterreich sowie das Leitbild zur Wiener Theaterreform zwar Ziele enthalten, "jedoch keine Indikatoren, mit denen die Zielerreichung überprüft werden konnte". Auch die Kontrollen der Förderungen werden in allen drei Bundesländern als "unzureichend" bezeichnet: "Es fehlten insbesondere risikoorientierte, strategisch nachvollziehbare Kontrollansätze", heißt es. Niederösterreich prüfte von 119 Förderfällen im Jahr 2017 einen vor Ort, Wien von 169 drei. Das Land Burgenland kontrollierte ausschließlich Belege und nicht vor Ort.

Eingeschränkte Aussagekraft

So empfiehlt der Rechnungshof den Ländern, sich bei der Erstellung der Kulturberichte "so abstimmen, dass die in den einzelnen Hauptkategorien erfassten Förderungen vergleichbar sind". Anzudenken wäre etwa eine einheitliche Vorgehensweise bei der Erfassung von Förderungen für Festspiele in der Hauptkategorie "Großveranstaltungen".

Im Fall des Burgenlandes wurde etwa kritisiert, dass das Land in den Jahren 2015 bis 2017 74 Prozent bzw. 6,13 Mllionen Euro seiner gesamten Förderungen für Darstellende Kunst nicht in den Kulturberichten dargestellt hatte. Die Aussagekraft der Berichte war somit stark eingeschränkt. Nicht enthalten waren etwa Förderungen der Seefestspiele Mörbisch oder "jOpera" Jennersdorf, die eine Agentur für EU-Förderungen abwickelte. Weiters seien die im Kulturleitbild angeführten zehn kulturpolitischen Ziele allgemein gehalten. Indikatoren, die eine Zielerreichung messbar machten, definierte das Burgenland nicht.

Von Reichenau-Förderung abgeraten

Dem Land Niederösterreich empfahl der RH, von einer weiteren Förderung der Festspiele Reichenau Ges.m.b.H. abzusehen. Begründet wird dies damit, dass die festgestellten Abläufe und Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und zwei anderen Unternehmen sowie die Verwendung der Fördermittel als "vergaberechtswidrig, intransparent und unwirtschaftlich zu beurteilen" seien. Die Förderung von zuletzt 462.000 Euro wäre soweit rückwirkend wie möglich zurückzufordern.

Erst diese Woche wurden die Festspiele zum zweiten Mal in Folge abgesagt und Geschäftsführerin Renate Loidolt, die das Festival 1988 mit ihrem Ehemann Peter gegründet hatte, gab ihren Rückzug mit Jahresende bekannt. Bei einer Corona-bedingt nur 50-prozentigen Auslastung würde ein Verlust entstehen, hieß es.

Unzureichende Kontrolle

Der vom RH überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2017. Kritik wurde an unzureichenden Kontrollen geübt, deren Auswirkungen sich am Beispiel Reichenau zeigen würden. "Geschäftsführung und Intendanz besorgten ein Ehepaar, das gemeinsam mit dessen Tochter noch zwei weitere Unternehmen im Zusammenhang mit den Festspielen betrieb. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hatte bereits im Jahr 2010 massive Mängel aufgezeigt, vor allem die Geschäftsbeziehungen der geförderten Festspiele mit den beiden Unternehmen sowie zu hohe Entlohnungen", so der RH. "Trotzdem führte das Land Niederösterreich danach keine Vor-Ort-Prüfung durch."

Die Gesellschaft habe zentrale Teile ihrer Leistungserbringung, wie etwa die Herstellung der gesamten Produktionen einschließlich Engagement sämtlicher tätiger Künstlerinnen und Künstler und aller Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs, an die beiden anderen Unternehmen übertragen und so die Transparenz bei der Mittelverwendung eingeschränkt. "Diese beiden Aufträge vergab sie ohne Ausschreibungen", so die Prüfer, die auch auf Interessenskonflikte aufgrund naher Verwandtschaftsverhältnisse in der festgestellten Unternehmenskonstruktion verwiesen.

Eine Förderung von 462.000 Euro aus dem Jahr 2017 wäre soweit rückwirkend wenn möglich zurückzufordern, hielt der RH weiter fest. Die Festspiele hätten entgegen dem Fördervertrag das Vergaberecht nicht eingehalten. Laut Stellungnahme des Landes Niederösterreich sei auf Basis der Empfehlung des RH eine rückwirkende Bereinigung im geprüften Vertragszeitraum bereits in die Wege geleitet worden. Weitere Rückforderungen würden geprüft.

Kritisiert wurde zudem, dass das Land Niederösterreich den Verein "Theaterfest Niederösterreich" mit 280.000 Euro im Jahr gefördert habe, "ohne zu evaluieren, ob die erwarteten Synergieeffekte im Bereich Werbung und Koordination bei den Vereinsmitgliedern erzielt wurden". Diesbezügliche Schritte seien bereits eingeleitet worden, hieß es dazu in einer Stellungnahme aus dem Landhaus in St. Pölten. (apa)