Salzburg. (mad) Die für Wohnbau verantwortliche Salzburger Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) schickt ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Begutachtung. Es soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. "Die Förderung bemisst sich künftig nach sozialen und ökologischen Kriterien sowie dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden", sagt die Landesrätin.
Das Budget wird mit 144 Millionen Euro zwar wertangepasst, bleibt aber grundsätzlich in ähnlicher Höhe. Heuer sind 142,7 Millionen an Wohnbauförderung vorgesehen. Weil die Mittel künftig mit 26.000 Euro pro Förderfall begrenzt sind, kommen sie aber mehr Personen als bisher zu Gute: "Es wird gelingen - bei gleichbleibendem Budget - die Förderfälle von 200 auf mehr als 500 zu erhöhen", sagte Wolfgang Mayer, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher der ÖVP, bei der gemeinsamen Pressekonferenz.
Für die Antragstellung soll es künftig drei Perioden geben: Bis zum 28. Februar, dem 30. Juni und dem 31. Oktober. Das Baubeginn-Verbot fällt, man muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Baubeginnmeldung einreichen. Das soll zu weniger Verzögerungen und einer besseren Verteilung der Mittel führen: "Bisher musste man möglichst schnell einen Antrag stellen, da das Förderungsvolumen in weniger als zwei Minuten komplett ausgeschöpft war", sagt Klambauer.
Künftig werden die Anträge nach Kriterien gereiht: Bis zu 14.000 Euro werden als Grundförderung je nach Familiengröße und Einkommen vergeben. Dazu können bis zu 12.000 Euro für eine ökologische Bauweise beantragt werden: Dabei zählen drei Kriterien: nachwachsende Bau- und Dämmstoffe, die Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Und um zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu animieren, gibt es eine Kürzungsregelung beim errechneten Zuschuss ab einer Grundstücksgröße von 550 Quadratmetern.