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Brexit könnte Österreichern Doppelpass bringen

Von Martyna Czarnowska

Politik

Regierung in Wien will zweifache Staatsbürgerschaft in Ausnahmefällen erlauben.


Wien. Italienern ja, Türken nicht: Die Debatte, wem eine zweifache Staatsbürgerschaft gewährt werden darf, hat in Österreich in den vergangenen Monaten immer wieder für Aufregung gesorgt. Der Wunsch aus Wien, deutschsprachigen Südtirolern einen Doppelpass anzubieten, stieß in Rom keineswegs auf Sympathie. Auf der anderen Seite rief die FPÖ dazu auf, eingebürgerten Türken, die unter Umständen widerrechtlich ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft wiedererlangt haben, den österreichischen Pass zu entziehen. In ein paar Dutzend Fällen ist dies bereits passiert.

Generell gilt nämlich, dass das österreichische Recht "den Grundsatz der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeit" verfolgt. Wer also den österreichischen Pass erhalten möchte - und die Bedingungen dafür erfüllt -, muss auf jeden anderen verzichten. Umgekehrt bedeutet der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft automatisch den Verlust der österreichischen.

Die Regierung beruft sich dabei auf eine Konvention des Europarats, von der allerdings die meisten EU-Staaten bereits Abstand genommen haben. Zwei Pässe zu haben ist beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Belgien und Irland ebenso grundsätzlich erlaubt wie in Portugal, Polen und Tschechien.

25.000 Österreicher betroffen

In Österreich hingegen ist dies nur in wenigen Fällen möglich, wenn etwa ein Kind schon bei der Geburt durch den Vater oder die Mutter das Recht auf eine zusätzliche Staatsbürgerschaft hat. Doch möchte die Regierung künftig weitere Ausnahmen erlauben - und eine davon ist mit dem geplanten EU-Austritt Großbritanniens verknüpft.

Denn beim Brexit "müssen wir uns auf alle möglichen Szenarien einstellen", erklärte Außenministerin Karin Kneissl bei einer Pressekonferenz in Wien, die einem Jahresrück- und -ausblick gewidmet war. Noch ist nicht einmal klar, ob die Trennung der Insel von der EU geordnet oder chaotisch verlaufen wird, daher laufen die Vorbereitungen in den verbleibenden Mitgliedstaaten auf mehreren Ebenen. Unter anderem werden in den 27 Hauptstädten Ideen gewälzt, wie die jeweiligen Bürger im Königreich abgesichert werden können, sollte dieses ohne ein Abkommen Ende März aus der Gemeinschaft scheiden.

Österreichern sollte dann eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht werden. Laut Kneissl würde das 25.000 Menschen betreffen, die derzeit in Großbritannien leben.

Das wären weit weniger Doppelpässe, als die Regierung den deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern anbieten will. Diese würden an die 330.000 potenzielle neue Staatsbürger ausmachen.

Neben Ausnahmen für diese beiden Gruppen plant das Kabinett nach Kneissls Aussagen auch noch für einen dritten Personenkreis eine Doppelpass-Erlaubnis: für Holocaust-Überlebende und deren Nachkommen. Eine zweifache Staatsbürgerschaft für Austro-Türken hingegen soll es in naher Zukunft nicht geben.

Eine Sonderregelung soll übrigens auch Briten nicht zuteilwerden, sollte der Brexit ungeregelt vonstattengehen. Wenn Österreich keine spezielle Regelung einführt, wären die im Land lebenden Briten ab Ende März wie Drittstaatsangehörige zu behandeln, teilte ein Sprecher des Innenministeriums der Austria Presseagentur mit. Sie würden ihr Aufenthaltsrecht verlieren und müssten ein neues beantragen.

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