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Wenn Hass zum Mord wird

Politik

Heute beginnt in Frankfurt am Main der Prozess gegen Stephan E. Der Rechtsextremist wird beschuldigt, den CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen zu haben.


Es waren drei Sätze, die Walter Lübcke zum Verhängnis wurden. Drei Sätze, ausgesprochen am Höhepunkt der Flüchtlingskrise, am 14. Oktober 2015, in einer Bürgerversammlung in der hessischen Gemeinde Lohfelden. Lübcke, Regierungspräsident von Kassel, setzte sich darin für eine Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden ein - und sagte dabei jene Worte, die ihn, den bis dahin unbekannten CDU-Provinzpolitiker, deutschlandweit bekannt machen sollten: "Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen."

Dass Lübcke zwei Tage später beteuerte, der Satz sei keine Aufforderung an Kritiker der Flüchtlingspolitik der Regierung von Angela Merkel gewesen, das Land zu verlassen, sondern ein Hinweis darauf, dass Menschen aus anderen Ländern nicht immer dieselben Freiheiten wie die Deutschen genössen, nutzte dem Politiker nichts. Ein Video von seinem Lohfeldener Auftritt verbreitete sich auf YouTube, der CDU-Mann wurde schlagartig bekannt und zu einer der Symbolfiguren für Merkels Zuwanderungspolitik.

 

Täter war bei Bürgerversammlung

Auch für Stephan E. und Markus H. Die beiden polizeibekannten Rechtsradikalen sollen ebenfalls an der Lohfeldener Bürgerversammlung teilgenommen und sich - wie viele andere in dem Saal - über Lübckes Äußerungen empört haben. Die deutlich hörbaren Zwischenrufe "Ich glaub‘s nicht" und "Verschwinde!" sollen von E. stammen - ebenso wie Postings unter dem Video, in denen E. Lübcke, der nach seiner Aussage zahlreiche Morddrohungen erhielt, Konsequenzen androhte.

E. beließ es aber nicht bei Drohungen. In der Nacht auf den 2. Juni 2019 legte sich der Rechtsextremist in der Nähe von Lübckes Haus auf die Lauer, wartete, näherte sich der Veranda, wo Lübcke saß, und schoss. Die Kugel traf den Regierungspräsidenten oberhalb des rechten Ohres und tötete ihn sofort. Es war der erste politische Mord aus rechtsextremen Motiven seit den bewegten Zeiten der Weimarer Republik. Damals hatten Leute aus dem Freikorpsmilieu unter anderem den Zentrumspolitiker Matthias Erzberger und Außenminister Walther Rathenau ermordet.

Untersuchungen gegen Hassposter

Das dürfte auch einer der Gründe sein, warum dem Lübcke-Prozess, der am heutigen Dienstag vor dem hessischen Oberlandesgericht in Frankfurt am Main beginnt, ein so hoher symbolischer Wert zufällt. Ein anderer ist, dass Lübcke nach seiner umstrittenen Aussage mit sogenannten Hasspostings überschüttet wurde. Erst zu Monatsbeginn hat es in zwölf deutschen Bundesländern Durchsuchungen gegen vermeintliche Hassposter im Fall Lübcke gegeben. Zahlreiche Postings sollen laut den Ermittlern auch strafrechtlich relevant gewesen sein. Das Thema Hasspostings wird seit Jahren kontrovers diskutiert - während die einen den Schutz der Opfer solcher Postings in den Vordergrund stellen und gerade am Beispiel Lübcke darauf hinweisen, dass aus Worten schnell Taten werden, verweisen andere darauf, dass der Begriff "Hass" als Gummibegriff juristisch schwer fassbar sei. Die Gefahr, dass aus einem "Kampf gegen Hass und Hetze" rasch auch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit werden könne, sei gegeben.

"Nur eine Abreibung"

E. selbst hatte die Tat nach seiner Festnahme im Sommer 2019 gestanden - bis er kurz darauf widerrief. Im Jänner bezichtigte er dann seinen mutmaßlichen Komplizen H., Lübcke erschossen zu haben - versehentlich. Die Täter hätten dem Politiker laut E.‘s Anwalt nur eine "Abreibung" verpassen wollen, Lübckes Tod sei nicht geplant gewesen.

Die Bundesanwaltschaft folgte dieser Darstellung bei der Anklageerhebung im April nicht. Für sie bleibt E. der Haupttäter, H. wurde der Beihilfe zum Mord angeklagt. Er soll den Anschlag unter anderem durch gemeinsame Schießübungen unterstützt haben. E. ist auch wegen eines Messerangriffs auf einen irakischen Asylwerber im Jänner 2016 angeklagt. Der Mann wurde dabei schwer verletzt.(leg)