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Einigung auf EU-weite Sammelklagen

Von Martin Tschiderer

Politik

Was Konsumentenschützer seit Jahren fordern, haben EU-Parlament und EU-Rat nun beschlossen: Mit europaweiten Kollektivklagen können Verbraucher ihre Rechte künftig besser gegenüber großen Unternehmen durchsetzen.


Verbraucherschützer bewerten es als Meilenstein, worauf sich die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten am späten Montagabend geeinigt haben: einen EU-weiten Rechtsrahmen für Sammelklagen gegen Unternehmen. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte künftig auch über nationale Grenzen hinweg gegen Firmen durchsetzen.

Nicht zuletzt der 2015 öffentlich gewordene VW-Abgasskandal um manipulierte Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen hatte die Defizite bisheriger Möglichkeiten aufgezeigt: Während US-Verbraucher bereits ein halbes Jahr nach Bekanntwerden Entschädigungszahlungen erhielten, warten viele EU-Bürger immer noch auf Entscheidungen. Die EU-Kommission hatte bereits 2018 im Zuge des Skandals vorgeschlagen, europaweite Kollektivklagen zu erlauben.

Zwei Jahre Zeit für Umsetzung

"Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können", sagte SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt zur Einigung. Somit würden europäische Verbraucher künftig einfach Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder auf eine Ersatzlieferung durchsetzen können.

Der französische Christdemokrat und Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Geoffroy Didier, sagte, ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und juristischer Sicherheit für Unternehmen sei gelungen. EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte die Einigung.

Der neue EU-weite Rechtsrahmen muss von den einzelnen Mitgliedsländern nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Auch bisher gab es in vielen EU-Ländern die Möglichkeit zu Kollektivklagen - in Deutschland etwa mit der Musterfeststellungsklage, in Österreich mit der seit 20 Jahren bestehenden Sammelklage nach österreichischem Recht.

Für Verbraucher bringt die EU-Einigung einen entscheidenden Vorteil: Mit der österreichischen Sammelklage war die Durchsetzung von Rechten gegenüber heimischen Firmen mitunter durchaus erfolgreich - bei ausländischen Unternehmen erwies sich die Behelfsregelung aber als weitgehend zahnlos. Mit der europaweiten Regelung können Verbraucher aber auch gegenüber Unternehmen mit Firmensitz im Ausland ihre Rechte effizient durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können zu diesem Zweck stellvertretend für Geschädigte Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz gegen Unternehmen vorbringen. Pro EU-Land soll künftig zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein.

"Beim VW-Dieselskandal haben wir vor zwei Jahren eine Sammelklage eingebracht", sagt Petra Leupold, Expertin für kollektiven Rechtsschutz beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), zur "Wiener Zeitung". "Heute wird immer noch darüber gestritten, ob österreichische Gerichte überhaupt zuständig sind." Die Gruppenklage nach österreichischem Recht sei eine "absolute Notlösung" gewesen, sagt die Juristin. Entstanden sei sie, weil es hierzulande nie einen geregelten Rechtsrahmen für Massenverfahren und eine gebündelte Durchsetzung von Interessen gegeben habe, sagt Leupold.

Handhabe gegen Facebook

Neben der internationalen Durchsetzbarkeit sieht die Konsumentenschützerin noch eine zweite entscheidende Verbesserung in der EU-Einigung: Auch in Bereichen wie Datenschutz, Finanzdienstleistungen und Reisen seien Sammelklagen nun sinnvoller möglich. Denn Flug- und Zuggastrechte werden von den neuen Regeln ebenso umfasst, wie Finanzdienstleister, Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen sowie der Datenschutz. Damit könnte auch die Verbesserung der Datenschutzpraxis von US-Konzernen wie Facebook und Google erleichtert werden. Mit der internationalen Bündelung von Konsumentenansprüchen in Prozessen hoffen Verbraucherschützer nicht zuletzt auf einen generalpräventiven Effekt: "Wenn Facebook weiß, dass es nun europaweit Sanktionsmöglichkeiten gibt, wird das Unternehmen manchen Rechtsverstoß möglicherweise gar nicht erst setzen", meint Leupold.

Bei der konkreten Umsetzung der EU-Regelung in den einzelnen Mitgliedsländern sind indessen noch Fragen offen. Der frühere "Liste Pilz"-Klubobmann Peter Kolba, einst Konsumentenschützer beim VKI, heute Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), begrüßt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" zwar die EU-Richtlinie. Er kritisiert aber, dass die Umsetzung der Klagen auf Verbraucherverbände beschränkt ist. In Österreich können damit aktuell nur der VKI und die Sozialpartner klagen. "Die Kammern halten sich mit Klagen aber zurück, wenn dadurch etwa der österreichische Standort eines Unternehmens gefährdet werden könnte", sagt Kolba. Er fordert eine Klagslegitimation auch für von öffentlichen Geldern unabhängige Organisationen wie den VSV.