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Gericht erklärt Polens Präsidentenwahl für gültig

Politik

Nach dem Votum für Staatschef Andrzej Duda sind mehr als 5800 Beanstandungen eingegangen.


Auf den Politwirbel folgte ein Gerichtsurteil. Polens Oberster Gerichtshof hat am Montag die Präsidentenwahl für gültig erklärt. Damit kann Staatschef Andrzej Duda in den kommenden Tagen für seine zweite fünfjährige Amtszeit vereidigt werden.

Dem Urnengang am 12. Juli war ein Gezerre um den Termin und die Form der Abstimmung vorangegangen. Die nationalkonservative Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) wollte das ursprünglich für Mai angesetzte Votum trotz Corona-Krise lange Zeit nicht verschieben, weil sie sich von einer früheren Wahl Vorteile für den aus ihren Reihen stammenden Amtsinhaber erhofft hat.

Dudas Vorsprung war im Juli denn auch knapp. Der Präsident erhielt gut 51 Prozent der Stimmen. Knapp 49 Prozent der Polen votierten für den Warschauer Bürgermeister Rafal Trzaskowski, der der Mitte-Rechts-Partei Bürgerplattform (PO) angehört.

Keine Chancengleichheit

Die PO legte Beschwerde gegen das Wahlergebnis ein. Sie störte sich unter anderem an der Form der Terminverlegung. Allerdings gab es auch den Vorwurf, dass die Kampagne den Kandidaten keineswegs gleiche Chancen einräumte. Tatsächlich konnte Duda auf massive Unterstützung des Staatsfernsehens zählen, wo PiS seinen Einfluss ausgebaut hat.

Insgesamt 5847 Beanstandungen habe das Oberste Gericht erhalten, zitiert die Nachrichtenagentur PAP. Gut 90 davon sind nach Meinung der Richter weiter zu prüfen. Aber selbst sie hätten keine Auswirkung auf das Wahlergebnis gehabt. (czar)