Die EU kann Menschenrechtsverletzungen bereits jetzt ahnden. Dies erfolgt aber im Rahmen von Sanktionen, die wegen Krisen oder Konflikten verhängt werden, etwa in der Ukraine-Krise."Wir beschließen heute ein EU-Menschenrechtssanktionsregime. Das ist ein großes Anliegen unserer Ratspräsidentschaft gewesen. Wer foltert oder Menschenhandel betreibt, soll nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können." @HeikoMaas vor Außenministerrat in Brüssel. pic.twitter.com/hd7QY3trT2
Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) December 7, 2020
Der neue Rechtsrahmen soll die Beschlussfassung vereinfachen. Die EU hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Jahr 2018 einen eigenen Strafrahmen gegen die Entwicklung, Verbreitung und den Einsatz von Chemiewaffen geschaffen. Im vergangenen Jahr kam ein eigenes Sanktionsregime zu Cyberangriffen hinzu.
Beispiel: Türkei
Asselborn verwies als ein Beispiel "unter vielen" auf das Vorgehen der türkischen "Regierungsjustiz" gegen Menschenrechtsanwälte. Diese würden als Terroristen bezeichnet, verhaftet und zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. "Das muss aufhören." Er hoffe, dass das neue Sanktionsregime dazu beitragen könne.
Von Diplomaten hieß es, erste Verantwortliche könnten "im ersten Quartal 2021" auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden. Diskutiert wird in Brüssel auch über die Möglichkeit, das neue Sanktionsregime im Fall des chinesischen Vorgehens gegen die Demokratiebewegung in Hongkong einzusetzen. Ob es dazu kommt, ist offen. Jedem Sanktionsbeschluss müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen.
Vorbild: Global Magnitsky Act
Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hatte den neuen Rechtsrahmen zu Menschenrechten auch als Gegenstück zum sogannten "Global Magnitsky Act" in den USA. Dieser war 2016 vom US-Kongress beschlossen worden, um Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, die für den Tod des russischen Anwalts und Wirtschaftsprüfers Sergej Magnitski verantwortlich sind. Magnitski war 2009 während der Untersuchungshaft in einem russischen Gefängnis gestorben, nachdem er misshandelt und unzureichend medizinisch versorgt worden war.
Der neue EU-Sanktionsrahmen gilt zunächst für drei Jahre. Danach muss er verlängert werden.