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Angriff auf die EU-Rechtsprechung

Von Martyna Czarnowska

Politik

Nationales oder Unionsrecht? In Polen berät das Verfassungsgericht über die Umsetzung eines EU-Beschlusses.


Müssen sich EU-Mitglieder immer an Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten? Und was passiert, wenn ein EU-Entscheid nicht mit der Verfassung eines EU-Landes vereinbar scheint? Es ist ein heikles Thema, mit dem sich das polnische Verfassungstribunal zu befassen hat. Für seinen Beschluss lässt es sich denn auch noch etwas Zeit: Die Verhandlung in Warschau wurde zwar am Mittwoch eröffnet, nach einer Stunde jedoch auf Mitte Mai vertagt.

Es geht um die Tätigkeit der Disziplinarkammer, die Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte führen und diese versetzen oder entlassen kann. Die EU-Kommission fürchtet um die Unabhängigkeit des Gremiums, weil dessen Mitglieder vom Landesjustizrat ausgewählt werden, der wiederum mittlerweile im Parlament - und damit von Politikern - mitbestimmt wird. Davor hatten Richter das entscheidende Wort.

Die Neuregelung stieß sowohl in Polen als auch im Ausland auf Kritik. Das Oberste Gericht in Warschau hatte Einwände, und der EuGH ordnete vor einem Jahr an, dass die Disziplinarkammer ihre Arbeit aussetzen müsse. Die Kammer wandte sich an das Verfassungstribunal mit der Frage, ob sie den EU-Beschluss respektieren müsse.

Um die Unabhängigkeit der Justiz wird in Polen seit Jahren gerungen, seit die nationalkonservative Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) mit dem Umbau des Justizwesens begonnen hat. Umstrittene Postenbesetzungen, Gesetzesänderungen und Disziplinarverfahren gegen Richter, die sich gegen die politischen Leitlinien zur Wehr setzen, lösten scharfe Debatten und Proteste ebenfalls auf der Straße aus.

Denn es geht auch um Rechtsstaatlichkeit und die Zugehörigkeit zur Wertegemeinschaft, als die sich die EU versteht. Daher warnten schon zwei Dutzend ehemalige Verfassungsrichter Polens in einer gemeinsamen Stellungnahme, aus der die Tageszeitung "Rzeczpospolita" zitiert: Sollte die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Disziplinarkammer abgelehnt werden, wäre dies eine "drastische" Verletzung der Pflichten eines EU-Mitglieds - "und ein weiterer Schritt dahin, unseren Staat aus der Union herauszuführen".

Aufregung um deutsche Gerichtsentscheidung

Es ist aber keineswegs das erste Mal, dass nationale Richter die Hoheit des EU-Gerichts in Frage stellen. Im Vorjahr sorgte das deutsche Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) für höchste Aufregung. Indem es mehrere Klagen gegen das Kaufprogramm stattgegeben hat, stellte es sich gegen eine frühere Entscheidung des EuGH, der wiederum die EZB-Maßnahmen gebilligt hatte. Die Karlsruher Verfassungsrichter sahen sich nicht an das Urteil ihrer Luxemburger Kollegen gebunden.

Die Folge war eine heftige Diskussion über den Grundsatz, dass Unions- über nationalem Recht steht. Angezweifelt dürfe dies in seltenen Ausnahmefällen werden, wenn grobe Kompetenzverletzungen zu befürchten seien, war ein Argument in Karlsruhe. Die polnische Regierung feierte dies prompt als eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der EU.

Seit Jahren liegt das nationalkonservative Kabinett in Warschau nämlich im Zwist mit den EU-Institutionen wegen der Justizreformen. Die EU-Kommission hatte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet, der EuGH mehrere Regelungen als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft. Polens Regierung kritisiert dies als unzulässigen Eingriff in die Souveränität des Landes.

Zu scharfen Angreifern der EU gehörte auch Krystyna Pawlowicz, als sie noch für PiS im polnischen Parlament saß. Nun ist sie Richterin am Verfassungstribunal und führt bei der Verhandlung zum EuGH-Urteil den Vorsitz. Was sie vor acht Jahren von der EU hielt, ließ sie in Interviews wissen: Sie bete dafür, dass diese Union von selbst zerfalle.

Unter anderem wegen dieser Aussagen plädierte Polens Bürgerrechtsbeauftragter dafür, Pawlowicz aus dem Gremium auszuschließen, das über den EuGH-Beschluss urteilen soll. Das wurde abgelehnt. Aber den Antrag des Ombudsmanns auf Vertagung nahm das Gericht an.