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Polens Verfassungstribunal nimmt EU-Rechtsprechung ins Visier

Von Martyna Czarnowska

Politik

Richter in Warschau beraten über die Umsetzung eines EU-Spruchs - und hinterfragen damit die Hoheit des Unionsgerichts.


Ist eine nationale Regelung mit EU-Recht vereinbar? Mit dieser Frage befasst sich meist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Doch kann ein EU-Spruch umgekehrt gegen die Gesetzgebung eines Landes verstoßen? Das will das polnische Verfassungstribunal am Donnerstag beantworten.

Hintergrund der Verhandlung, die vor zwei Wochen eröffnet und gleich wieder vertagt wurde, sind umstrittene Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau. Die EU-Kommission lässt die Rechtsstaatlichkeit in Polen prüfen, weil sie um die Unabhängigkeit der Justiz fürchtet, und auch der EuGH sieht bei mehreren Regelungen Verstöße gegen das EU-Recht.

Erst in der Vorwoche hat dessen Generalanwalt befunden, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens die Unabhängigkeit von Richtern gefährde. Der EuGH muss zwar noch zu einem Schluss kommen, meist folgt er aber den Beurteilungen des Generalanwalts.

In der Zwischenzeit aber geht es beim Verfassungstribunal in Warschau um genau diese Disziplinarkammer. Das Gremium kann Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte führen und diese versetzen oder entlassen. Seine Mitglieder werden vom Landesjustizrat ausgewählt, der wiederum mittlerweile im Parlament - und damit von Politikern - mitbestimmt wird. Davor hatten Richter das entscheidende Wort.

Das ist eine der Neuregelungen, die sowohl in Polen als auch im Ausland auf Unmut stoßen. Die EU-Kommission zog vor den EuGH, und der ordnete schon vor einem Jahr an, dass die Disziplinarkammer ihre Tätigkeit aussetzen solle. Die Kammer wandte sich an das Verfassungstribunal mit der Frage, ob sie den EU-Beschluss respektieren müsse.

Das rührt an die Überlegung, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Gesetz haben sollte. Sollten die Richter in Warschau dies verneinen, würde das nicht nur die Autorität des EuGH untergraben. Nach Auffassung von Regierungskritikern, aber auch einigen Experten würde dies ebenfalls bedeuten, dass Polen von der Wertegemeinschaft, die die EU bilden will, wegrückt.

Aufruhr um Karlsruher Urteil

Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass nationale Richter die Hoheit des EU-Gerichts hinterfragen. Im Vorjahr etwa sorgte das deutsche Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) für Aufruhr. Es hatte mehreren Klagen gegen das Kaufprogramm stattgegeben und sich damit gegen eine frühere Entscheidung des EuGH gestellt, der wiederum die EZB-Maßnahmen gebilligt hatte. Die Karlsruher Verfassungsrichter sahen sich nicht an das Urteil ihrer Luxemburger Kollegen gebunden.

Dennoch ist die Lage rund um das erwartete Urteil in Warschau anders. Denn das Verfassungstribunal selbst stand schon im Mittelpunkt eines erbitterten Streits um Postenbesetzungen, die die Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) durchgesetzt hat. Daher sehen es Kritiker als politisch willfähriges Organ an.

Eine der neu Ernannten ist Richterin Krystyna Pawlowicz, die früher für PiS im polnischen Parlament saß. Damals gehörte sie zu scharfen Angreifern der Europäischen Union, äußerte in einem Interview auch einmal den Wunsch, die Gemeinschaft solle von selbst zerfallen. Nun führt sie bei der Verhandlung zum EuGH-Urteil den Vorsitz.