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Milliarden für die Fluglinien, viele Probleme für die Passagiere

Von WZ-Korrespondent Andreas Lieb

Politik

Der EU-Rechnungshof rügt in einem Sonderbericht, dass Fluggastrecht während der Pandemie großteils auf der Strecke blieben.


Brüssel. Die Pandemie brachte viele Wirtschaftsbereiche in kürzester Zeit an den Rand des Ruins, die Regierungen versuchten mit gewaltigen Finanzspritzen, abgesegnet von der EU-Kommission, multiples Kollabieren zu verhindern - doch am Ende blieb so manches auf der Strecke. Etwa die Fluggastrechte der Reisenden, wie nun der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht feststellt.

Weltweit und auch in der EU wurde der Luftverkehr von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, nicht zuletzt wegen der unvorhersehbaren und nicht koordinierten Grenzschließungen und Einreisebestimmungen der Mitgliedsländer. Im europäischen Luftraum wurden letztes Jahr rund 7.000 Flugverbindungen gestrichen, Millionen von Passagieren waren davon betroffen. Die monatlichen Fluggastzahlen in der EU fielen von 70 Millionen im Jänner und Februar 2020 auf nur eine Million im April. Das hatte unmittelbare und weitreichende Folgen, wie Annemie Turtelboom, für den Bericht zuständiges Mitglied des Rechnungshofes, nun feststellt: "Zu den zahlreichen Auswirkungen der Pandemie gehört auch, dass die Fluggastrechte in der EU verletzt wurden. Zwar wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern zu helfen, doch wurde viel zu wenig getan, um die Rechte von Millionen Menschen zu schützen."

Zwischen März 2020 und April 2021 hatten die EU-Länder nicht weniger als 35 Milliarden Euro in die Airlines gepumpt. Air France und KLM erhielten demnach zusammen mehr als 11 Milliarden Euro, die Lufthansa mehr als 6 Milliarden Euro, TUI, TAP und SAS jeweils mehr als eine Milliarde Euro. Da es sich um Staatshilfen handelte, musste die Kommission dem allen zustimmen - und tat das im Rekordtempo. 54 Beschlüsse über staatliche Beihilfen wurden innerhalb von kaum zwei Wochen nach der Anmeldung angenommen; 23 davon sogar innerhalb einer Woche.

Von üblicher Rückerstattungspflicht befreit

Zwar drängte Brüssel durchaus darauf, dass Fluggäste für bereits gekaufte Tickets eine Rückerstattung bekommen, eine verbindliche Bestimmung blieb aber aus. In den ersten Monaten der Krise hätten viele Fluggäste daher Geld verloren, das ihnen zustand, urteilen die EU-Prüfer. Dies sei sogar mit Billigung der Mitgliedstaaten geschehen: 15 von ihnen, darunter etwa Frankreich, die Niederlande und Belgien, hätten Sondermaßnahmen ergriffen, um Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstalter von ihrer üblichen Rückerstattungspflicht zu befreien.

Entgegen dem geltenden EU-Recht hätten sich folglich viele Passagiere gezwungen gesehen, Gutscheine zu akzeptieren. Diese seien jedoch nicht immer gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften abgesichert gewesen und hätten Rückerstattungen in weite Ferne rücken lassen. Die Luxemburger Prüfer sprechen von rund 15 Millionen Tickets, die storniert wurden. Ab Mitte 2020 hätten die Fluggesellschaften dann begonnen, ihren Passagieren die Ticketpreise zu erstatten. In den meisten Fällen habe dies jedoch viel länger gedauert als gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfer stellten zudem fest, dass Passagiere, die ihre Tickets nicht direkt bei einer Airline gekauft hatten, mit noch mehr Schwierigkeiten kämpfen mussten. Sie seien oft zwischen Vermittlern (wie Reisebüros) und Fluggesellschaften hin und her verwiesen worden. Daraufhin hätten sie ihr Geld bestenfalls nur zum Teil oder mit großer Verspätung zurückbekommen.