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Rechtsstaat unter Druck

Von Martyna Czarnowska

Politik

EU-Justizstreit mit Polen und Ungarn: In ihren aktuellen Berichten wiederholt die EU-Kommission ihre Kritik.


"Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft, und wenn wir diese nicht schützen können, dann haben wir ein großes Problem." Dass Didier Reynders darauf pochen muss, ist klar - ist er doch EU-Justizkommissar. Gleichzeitig weiß er, dass seine Behörde Schwierigkeiten haben kann, die Einhaltung der Standards durchzusetzen. Mit einigen Mitgliedstaaten liegt sie daher bei diesem Thema im Clinch. Doch will sie über die Entwicklungen wachen - und zu diesem Zweck legt sie Berichte über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Ländern vor. Reynders präsentierte die Dokumente gemeinsam mit seiner Kollegin, Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova, am Dienstag in Brüssel.

Untersucht werden dabei die Bereiche Medienfreiheit, unabhängiges Justizwesen, Anti-Korruptionsmaßnahmen und Gewaltenteilung. Und insgesamt zeigt sich die Kommission mit der Tendenz nicht unzufrieden. Nach den ersten Prüfungen habe sie immerhin eine Reihe von Aktionsplänen und Reformprojekten erhalten, um angesprochene Bedenken zu beseitigen, erklärte Reynders. Allerdings ist die Kooperation nicht immer reibungslos verlaufen. Generell, meinte Jourova, sei die EU nicht immun gegen Versuche, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

Gewaltenteilung in Gefahr

Es war das zweite Mal, dass die Kommission ihre jährlichen Rechtsstaatsberichte vorgelegt hat. Dieses Kontrollinstrument ist unter anderem auch eine Antwort auf den Vorwurf, dass EU-Mitglieder nicht gleich behandelt werden. Ost- und südosteuropäische Staaten stehen nämlich aus ihrer Sicht viel stärker in der Kritik - und unter Beobachtung - als nord- und westeuropäische Länder. Dabei gibt es auch dort Versuche, Gerichte politisch zu beeinflussen oder Medien zu gängeln.

Dennoch werden etwa Ungarn und Polen nicht ohne Grund hervorgehoben, wenn es um Fragen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geht. Diese sind denn auch Gegenstand laufender EU-Verfahren, und aufgeworfen wurden sie wegen umstrittener Gesetzesänderungen, die die zwei nationalkonservativen Regierungen in den vergangenen Jahren durchgesetzt hatten. In ihren aktuellen Berichten äußert die Kommission ebenfalls Bedenken.

In Ungarn etwa sei die Medienvielfalt in Gefahr. Unabhängige Medien wie beispielsweise Klubradio mussten schließen, Unterstützung für den Journalismus während der Pandemie blieb aus - bis auf staatliche Einschaltungen, über die die Regierung Einfluss ausüben könne. Auch das System der Gewaltenteilung, die "Transparenz und Qualität des Legislativprozesses", gebe weiterhin Anlass zur Sorge. In Polen ist dieses System unter "erheblichem Druck", stellt die Kommission fest. Seit Jahren steht dort vor allem der Justizbereich und dessen Umbau im Fokus der Aufmerksamkeit. Umstrittene Postenbesetzungen, Gesetzesänderungen und Disziplinarverfahren gegen Richter, die sich gegen die politischen Leitlinien der Regierung zur Wehr setzen, lösten scharfe Debatten im In- und Ausland aus.

Erst in der Vorwoche urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass die neue Disziplinarordnung für polnische Richter nicht mit EU-Recht vereinbar und zu ändern sei. Zuvor hatte aber das Verfassungstribunal in Warschau entschieden, dass sich das Land nicht an alle Anordnungen des EuGH halten müsse.

Polen droht Geldstrafe

Nun will die Kommission den nächsten Schritt setzen: Sollte die vom EuGH gerügte Disziplinarkammer ihre Arbeit fortsetzen, kann die EU-Behörde Geldstrafen einklagen. Das hat sie Warschau in einem offiziellen Brief mitgeteilt. Die Höhe der finanziellen Sanktionen hätten die Richter in Luxemburg festzulegen.

In den vergangenen Tagen und Wochen hat sich der Justizstreit verschärft und kreist nun um die Frage, ob nationale Regelungen unter Umständen über EU-Recht gestellt werden können - was einem EU-Grundsatz widersprechen würde. Reynders machte daher deutlich: Am Primat des EU-Rechts dürften ebenso wenig Zweifel bestehen wie an der Verbindlichkeit von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.

Der Gang vor das EU-Gericht ist für die Kommission ein weiteres Instrument, um Staaten dazu zu bringen, EU-Regeln zu befolgen. Noch ein Weg führt übers Geld: So sollen künftig EU-Förderungen an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geknüpft werden, jedoch ist dieser Mechanismus noch nicht aktiviert. Auch dazu wird noch eine EuGH-Entscheidung erwartet.

Gestörte Ermittlungen

Im Vergleich zu den Beurteilungen Polens und Ungarns fällt die Bilanz der Kommission für Österreich positiv aus. Trotzdem macht die Behörde auch hier auf einige Mängel aufmerksam. Als Beispiele nennt sie politische Störaktionen bei Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft und im Medienbereich die Regierungsinserate. Zudem bleibe die Kontrolle der Parteienfinanzierung ein Problem.