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Polen zögert Entscheidung über Hoheit des EU-Rechts hinaus

Von Martyna Czarnowska

Politik

Verfassungstribunal vertagt Verhandlung zum wiederholten Mal - Justizstreit mit der EU schwelt weiter.


Die Richterin wirkte etwas verärgert. Wieder einmal musste Julia Przylebska die Verhandlung wegen eines Antrags vertagen. Dieses Mal ging es um ein Ansuchen des Bürgerrechtsbeauftragten, einen Richter von dem Verfahren auszuschließen. Das Verfassungstribunal in Warschau muss nun darüber beraten - und nimmt die Verhandlung am 22. September wieder auf.

Das daraus resultierende Urteil könnte weit reichende Folgen haben. Das Richtergremium unter dem Vorsitz von Przylebska soll nämlich über die Vereinbarkeit von EU-Recht mit Polens Verfassung entscheiden - also über die Frage, ob Unions- immer über nationalem Recht zu stehen habe. Gewandt hatte sich an das Tribunal Premier Mateusz Morawiecki - und damit dem seit Jahren andauernden Justizstreit zwischen Polens nationalkonservativer Regierung und den EU-Institutionen ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Denn um die Unabhängigkeit der Richter und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wird seit längerem gerungen. Diese lässt die EU-Kommission sowohl in Polen als auch in Ungarn prüfen.

Es ist aber keineswegs die erste heftige Diskussion über den Grundsatz, dass Unions- über nationales Recht zu stellen ist. Bereits im Vorjahr wurde eine solche geführt - und Auslöser war weder Polen noch Ungarn, sondern Deutschland. Es ging um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Indem das Gericht mehrere Klagen gegen das Kaufprogramm stattgegeben hat, stellte es sich gegen eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der wiederum die EZB-Maßnahmen gebilligt hatte. Die Karlsruher Verfassungsrichter sahen sich nicht an das Urteil ihrer Luxemburger Kollegen gebunden.

Zwist um Richterdisziplinierung

Auch da schwang die Frage nach der Hoheit des Unionsrechts mit. Diese dürfe in seltenen Ausnahmefällen angezweifelt werden, wenn grobe Kompetenzverletzungen zu befürchten seien, war ein Argument in Karlsruhe. Die polnische Regierung feierte dies prompt als eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der EU.

Denn auch das Kabinett in Warschau wertet so manchen EuGH-Spruch als unzulässigen Eingriff in die Souveränität eines Mitgliedstaates. So findet es, dass die Gestaltung des Justizsystems Landessache sei.

Das wurde auch im Zwist um die Disziplinarkammer für Richter unterstrichen. Die Arbeit des vom EuGH kritisierten Gremiums wurde zwar vor wenigen Wochen ausgesetzt, doch folgte gleich darauf die Ankündigung, dass im Herbst die umstrittene Justizreform, deren wichtiger Bestandteil die Kammer ist, fortgesetzt werde. Das Einlenken vom August könnte daher schon im September an Bedeutung verlieren.

Verfahren gegen Deutschland

Dennoch verfügt die EU-Kommission über Druckmittel. Sie könnte gegen Polen ein Verfahren wegen Vertragsverletzung einleiten. Ein solches hat sie bereits im Juni gegen Deutschland wegen des Urteils zu den EZB-Anleihenkäufen gestartet. Die Regierung in Berlin hält dies für unbegründet: In einem Schreiben weist sie Brüssel auf die grundsätzliche Europafreundlichkeit der deutschen Verfassung hin. "Ebenso wie die Europäischen Verträge verpflichtet daher vor diesem Hintergrund das Grundgesetz alle deutschen Verfassungsorgane, ihre jeweiligen Kompetenzen europarechtsfreundlich und im Einklang mit den Unionsverträgen auszuüben", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Papier.

Eine solche Antwort ist in Polens Fall weit weniger wahrscheinlich. Zu oft wiederholt Warschau, dass es Brüssels Einfluss eingrenzen möchte.

Nun könnte die Kommission auch einen anderen Weg beschreiten: Sie könnte beantragen, EU-Förderungen zu kürzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Mittel missbräuchlich eingesetzt werden. Dieser Mechanismus kann aber erst zum Einsatz kommen, wenn der EuGH über eine Klage Polens und Ungarns gegen diese Regelung entschieden hat.

Polen könnten die Mittelkürzungen viel Geld kosten. Zuletzt erhielt es aus dem EU-Haushalt gut 18 Milliarden Euro pro Jahr, außerdem kann es mit fast 24 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds rechnen.