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Schwieriger Abschied von Schröders Erbe

Von Alexander Dworzak

Politik

Die SPD-geführte deutsche Bundesregierung brachte den Nachfolger der umstrittenen Grundsicherung Hartz IV nicht durch die Länderkammer. In einem Vermittlungsausschuss wird nach einer Lösung gesucht - unter großem Zeitdruck.


Mit Gerhard Schröder wollen die deutschen Sozialdemokraten spätestens seit Russlands Krieg in der Ukraine nichts zu tun haben. Der frühere Kanzler kann sich bis heute nicht zu einer klaren Verurteilung von Präsident Wladimir Putin durchringen. Trotz des vom Machthaber im Kreml befohlenen Angriffskrieges auf die Ukraine. Gegen Schröder läuft ein Parteiausschlussverfahren aus der SPD ob seiner politischen und wirtschaftlichen Verbindungen nach Russland. Der einstige Regierungschef wiederum klagt den Bundestag, nachdem die Parlamentarier einen Teil der Privilegien für den Altkanzler gestrichen haben und Schröder ohne Büro und Mitarbeiter aus der Staatskasse auskommen muss.

Schröders außenwirtschaftliches Erbe, die Abhängigkeit von günstigen russischen Rohstoffen zur Befeuerung insbesondere der Exportwirtschaft, ist diskreditiert. Ähnlich verhält es sich mit seinem innenpolitischen Vermächtnis der 2005 eingeführten Grundsicherung für Arbeitsuchende, besser bekannt als Grundsicherung II, noch besser als Hartz IV: einst als Innovation gefeiert, in der Zwischenzeit verpönt.

Der Abstieg von Hartz IV erfolgte allerdings wesentlich früher als Schröders (Selbst-)Demontage. Seit Jahren kämpfen Parteilinke für die Abwicklung eines Vorhabens, das Schröders Regierung unter dem Motto "fordern und fördern" verkaufte. Teil des Konzepts waren die Ergebnisse einer Kommission unter Leitung des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz. Die sollte Arbeitsmarktpolitik und Jobvermittlung in Deutschland umkrempeln, wo im Jahr 2002 mehr als vier Millionen Menschen arbeitslos waren. Im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 2,6 Millionen Personen - auch mithilfe eines unter Schröder entstandenen Niedriglohnsektors. Insbesondere im Osten der Bundesrepublik sind viele prekär beschäftigt.

Wer arbeitslos ist, kann mit bis zu 67 Prozent des letzten Nettogehalts rechnen. Findet die Person keinen Job, fällt sie unter die Hartz-IV-Regelung. Die Höhe der Grundsicherung bemisst sich nach dem Bedarf für den Lebensunterhalt und laufenden Kosten, etwa für Unterkunft und Heizung. Zum Beispiel erhalten Alleinstehende und Alleinerziehende derzeit 449 Euro monatlich für den Lebensunterhalt.

11,8 Prozent mehr

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wollte nicht nur den Namen Hartz tilgen - übel beleumundet spätestens seit dessen Verwicklung in eine VW-Korruptionsaffäre. Mit der Nachfolgeregelung namens Bürgergeld sollte ab Jahresbeginn 2023 auch deutlich mehr an die Betroffenen ausbezahlt werden. Jene 11,8 Prozent liegen über den prognostizierten Inflationsraten von bis zu 9,5 Prozent. Eine alleinstehende Person würde künftig 502 Euro bekommen.

Im Bundestag verabschiedeten die Regierungsparteien bereits vergangene Woche das entsprechende Gesetz. Doch fiel dieses in der Länderkammer, dem Bundesrat, durch. Bundesländer, in denen CDU und CSU mitregieren, enthielten sich. Die Konservativen stört nicht, dass die Beitragssätze deutlich erhöht werden sollen. Sie forderten mehr Verbindlichkeit statt bloßer Kooperationsvereinbarungen zwischen Jobcentern und Arbeitslosen, sagte Baden-Württembergs Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Bundesregierung will eine Änderung bei sogenannten Integrationszielen und Integrationsschritten. Übersetzt: Die Fragen, in welche Tätigkeitsfelder der Arbeitslose vermittelt werden soll und welche Fördermaßnahmen dazu notwendig sind, sollen künftig nicht mehr vom Jobcenter vorgegeben, sondern einvernehmlich vereinbart werden.

Die Konservativen wollen auch mangelnde Kooperationsbereitschaft der Jobsuchenden härter bestrafen. Mit dem Bürgergeld soll nämlich eine halbjährige "Vertrauenszeit" eingeführt werden. Leistungskürzungen drohen nur noch eingeschränkt, so um zehn Prozent, wenn eine Person mehrfach Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt. Nach der "Vertrauenszeit" sind aber empfindliche Kürzungen möglich. So wird ein Fünftel abgezogen, wenn der Jobsuchende eine zumutbare Stelle verweigert. "Es geht um Schutz und Chance", verteidigt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld. Seine Parteikollegin Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betont, dass nur drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher von Sanktionen betroffen gewesen wären.

Vehement kritisieren CDU und CSU auch, dass Bürgergeld-Bezieher vor Inanspruchnahme nicht ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen. In den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs liegt das "Schonvermögen" für einen Alleinstehenden bei 60.000 Euro, das langfristige "Schonvermögen" wird auf 15.000 Euro erhöht.

Staat keine "Zapfsäule"

In konservativen Medien wie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" herrscht Sorge vor staatlicher Überversorgung. Das Blatt sieht im Bürgergeld eine fehlgeleitete Politik, "das Gemeinwesen nachhaltig so zu programmieren, dass der Staat als immer offene Zapfsäule und Großversicherung für jedwedes Unbill erscheint". Der Staat könnte zum Selbstbedienungsladen verkommen: "Während in vielen Bereichen Arbeitskräfte dringend gesucht werden, gibt es nicht wenige, die sich als Versorgungsempfänger eingerichtet haben und ihre Energie in das Ausnutzen des Systems und damit ihrer Mitbürger stecken." Der Gewerkschaftsbund verkündet hingegen anhand einer Modellrechnung auf seiner Webseite: "Arbeit lohnt sich auch finanziell nach wie vor." So erhalte eine alleinstehende Person, die zum Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde Vollzeit tätig ist, um 537 Euro pro Monat mehr als ein Bürgergeld-Bezieher. Unstrittig ist: Das Bürgergeld belastet in der jetzigen Form den deutschen Haushalt zusätzlich; die Mehrkosten liegen bei 2,43 Milliarden Euro alleine im kommenden Jahr.

Für einen Kompromiss soll nun der Vermittlungsausschuss des Parlaments sorgen. Dort sind je 16 Mitglieder von Bundestag und Bundesrat vertreten. Am kommenden Mittwoch erfolgt die erste Sitzung. Arbeitsminister Heil drängt darauf, dass sich die beiden Kammern bis Ende November einigen. Nur dann könne das Bürgergeld mit Anfang Jänner in Kraft treten. Einen vermurksten Start seines Prestigeprojektes will Heil tunlichst vermeiden.