Der französische Verfassungsrat hat am Freitag grünes Licht für die Kernpunkte der Reform des Pensionswesens gegeben. Der Schritt war die letzte Hürde für das zentrale politische Projekt von Präsident Emmanuel Macron. Das Gesetz, das eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters von 62 auf 64 Jahre vorsieht, muss jetzt nur noch von Macron unterschrieben werden, damit es in Kraft treten kann.

In den vergangenen Wochen waren hunderttausende Franzosen gegen die Reform auf die Straßen gegangen. Auch im Parlament lieferten sich Regierung und Opposition einen heftigen Schlagabtausch. Um eine drohende Schlappe zu verhindern, entschied die Regierung in letzter Minute, die Reform ohne finale Abstimmung durch die Nationalversammlung zu drücken. Linke und Rechtsnationale Abgeordnete, linke Senatoren und auch Premierministerin Élisabeth Borne riefen anschließend den Verfassungsrat an.

Protest auch am Freitag

Auch unmittelbar vor der Entscheidung des Verfassungsrats am Freitag protestierten zahlreiche Menschen gegen die Neuerung. In Paris setzte sich zu Mittag ein Demonstrationszug in Bewegung. In etlichen anderen Städten waren ebenfalls Proteste geplant. Landesweit wurden außerdem Straßen blockiert. Es ist davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Tagen zu Protesten kommen wird. 

Macron hatte seine umstrittene Reform am Mittwoch einmal mehr gegen die andauernde Kritik verteidigt und einen Dialog mit den Gewerkschaften in Aussicht gestellt. Das Land müsse weiter vorankommen und er wolle mit den Sozialpartnern über den weiteren Gang der Dinge reden. Die Reform sei notwendig, die öffentlichen Haushalte müssten ins Gleichgewicht gebracht werden.

Die Anhebung des Pensionsalters auf 64 Jahre soll bis 2030 vollzogen werden. Dabei sind weiterhin Ausnahmen für Menschen vorgesehen, die sehr früh ins Berufsleben gestartet sind oder besonders beschwerliche Berufe haben. Zudem wird die Mindestpension bei voller Beitragszeit auf 1.200 Euro angehoben.

Kassiert wurde vom Verwaltungsrat am Freitag allerdings ein für größere Unternehmen verpflichtendes Verzeichnis älterer Angestellter und einen Sondervertrag für ältere Arbeitnehmer, weil diese nichts mit den Finanzen zu tun hätten.