Straßburg. Das EU-Parlament hat am Dienstag die Immunität von Hans-Peter Martin aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den EU-Mandatar freigemacht. Die Staatsanwaltschaft Wien will ein Strafverfahren "wegen des Verdachts der widmungswidrigen Verwendung von Parteienförderungsmitteln" für private Ausgaben und Zahlungen überhöhter Rechnungen an Freunde Martins einleiten. Martin, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, wird zudem vorgeworfen, er habe österreichische Wirtschaftsprüfer mit "Scheinbelegen" über die Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung getäuscht.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit der EU-Wahlkampagne von 2008 und 2009. Martins früherer Kollege Martin Ehrenhauser hatte seinen Ex-Chef bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf "schweren Betrug", "Untreue" und "Förderungsmissbrauch" angezeigt. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkostenrückerstattung "eine Million Euro Steuergeld abgezweigt" zu haben.

Der Vorwurf beinhaltet etwa die Zahlung von mehr als 800.0000 Euro an eine PR-Firma von Freunden Martins ohne konkrete Gegenleistung.

Martin bestreitet diese und wirft im Gegenzug Ehrenhauser vor, Daten aus seinem Computer entwendet zu haben. Überdies erklärte Martin bereits im April, sich bis zur Prüfung durch die Gerichte nicht mehr öffentlich zu den Vorwürfen äußern zu wollen.