Budapest. Das ungarische Verfassungsgericht AB hat am Montag ein umstrittenes Verfassungsgesetz über die Pensionierung von Richtern mit 62 statt 70 Jahren außer Kraft gesetzt. 274 heuer pensionierte, ungarische Richter können sich nun an das ungarische Arbeitsgericht wenden.

Die neue ungarische Verfassung war Anfang des Jahres in Kraft getreten und war nicht nur vom Verfassungsgericht, sondern auch von der Europäischen Kommission und vom Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überprüft worden.

Das Verfassungsgericht hat die Frühpensionierungen nicht nur formell, sondern auch inhaltlich beanstandet. Dabei waren die 14 Richter hinsichtlich des Urteils gespalten. Entscheidend war schließlich die Stimme des AB-Vorsitzenden. Laut AB würde die Senkung des Rentenalters das "Prinzip der richterlichen Unabsetzbarkeit" verletzen. Dieses auf das Jahr 1869 zurückgehende Prinzip sei eine der Hauptgarantien für die Sicherung der Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter. Das oberste Pensionsalter ungarischer Richter lag nahezu eineinhalb Jahrhunderte bei 70 Jahren, bis die rechtskonservative Regierung von Premier Viktor Orban das änderte.