Luxemburg/Budapest. Ungarns Telekom-Sondersteuer hat die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, berichtet die ungarische Nachrichtenagentur MTI am Freitag. Das ist neben der Einzelhandelssteuer bereits die zweite ungarische Sondersteuer, mit der sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befassen muss.

Die rechtskonservative Regierung von Premier Viktor Orban hatte die sogenannten Krisensteuern im Oktober 2010 eingeführt, um das Haushaltsloch in der ungarischen Staatskasse zu füllen. Obwohl Ungarn mit 27 Prozent bereits die höchste Umsatzsteuer in der EU hat, wurde noch eine gestaffelte Zusatzsteuer von bis zu 2,5 Prozent für Telekom-Umsätze eingeführt. Demnach müssen Telekomfirmen in Ungarn jährlich insgesamt 220 Mio. Euro zahlen, auch wenn sie Verluste machen.

Nach der 2010 formulierten Ansicht der EU-Kommission ist die Telekomsteuer nicht EU-konform. Die EU-Vorschriften würden solche speziellen Abgaben nur zur Deckung der Kosten für die Regulierung des jeweiligen Sektors erlauben, nicht aber, um dem Staatshaushalt zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Die EU-Kommission hatte Ungarn im Juni 2012 offiziell wegen der Telekom- und Einzelhandelssteuer verwarnt. Das ungarische Wirtschaftsministerium beharrte darauf, diese Steuern nicht abzuschaffen, da sie nicht gegen EU-Recht verstoßen würden.