Brüssel. Die EU-Kommission hat den Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer auf Ebene der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit von elf Staaten - darunter Österreich - präsentiert. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte, die vorgeschlagene Maßnahme sei "fair und sachlich ausgereift".
Sie werde den Binnenmarkt stärken und unverantwortliches Handeln eindämmen. Der Vorschlag sieht wie im ursprünglichen Plan für alle 27 Mitgliedsländer Steuersätze von 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent für Derivatkontrakte vor. Die erwarteten Einnahmen durch die elf Staaten werden mit 30 bis 35 Milliarden Euro angegeben.
Begrenzte Änderungen
Der Vorschlag im Rahmen der elf Staaten enthalte laut Kommission begrenzte Änderungen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Steuer in einem kleineren geographischen Gebiet als ursprünglich vorgesehen eingeführt wird.
Der nunmehrige Vorschlag wird von den beteiligten Ländern auf ihre Umsetzung erörtert. An den Beratungen können alle 27 Staaten teilnehmen. Abstimmungsberechtigt sind aber nur die elf Teilnehmerländer. Das EU-Parlament muss ebenfalls konsultiert werden - allerdings haben sich die Abgeordneten bereits mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen.
Erste Überprüfung Ende 2016
Alle fünf Jahre soll es eine Überprüfung der Handhabung der Finanztransaktionssteuer geben. Die Revisionsklausel sieht als ersten Zeitpunkt bereits Ende 2016 vor und dann alle fünf Jahre. Dabei sollen allenfalls Änderungen oder Verbesserungen erarbeitet werden, heißt es in dem am Donnerstag von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta präsentierten Vorschlag.
Außerdem sollen dabei die Auswirkungen der Steuer auf den Binnenmarkt und die Finanzmärkte sowie die Realwirtschaft evaluiert werden. Ferner soll die Steuerentwicklung im internationalen Kontext berücksichtigt werden.
Die teilnehmenden elf Länder - neben Österreich sind dies Deutschland, Frankreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien - sind aufgerufen, spätestens bis 30. September des Jahres die nationalen Gesetze entsprechend der Richtlinie anzupassen. Die Umsetzung ist für 1. Jänner 2014 vorgesehen.