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"Pure Mindestlohn-Symbolpolitik"

Von Thomas Seifert

Politik

Europarechtler Fischer-Lescano fordert soziale Minimalstandards in der EU.


"Wiener Zeitung": Wie beurteilen Sie den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD? Wird sich mit einer großen Koalition in Berlin bei der Krisenbewältigung der Eurokrise etwas verändern?Andreas Fischer-Lescano: Da braucht man nicht allzu große Erwartungen hegen, weil alle kritischen Fragen in diesem Übereinkommen ausgespart bleiben. Und wenn man die Kooperation beider Parteien bei der letzten großen Koalition als Maßstab nimmt, erinnert man sich daran, dass die SPD in den wesentlichen Punkten mit der CDU gestimmt hat.

In allen?

Gut, sie hat einzelne kleinere Korrekturen verlangt, die aber kosmetischer Art gewesen sind und die die strukturellen Probleme nie berührt haben. Ich rechne damit, dass das auch so weitergehen wird. In der europäischen Krisenbewältigung verfängt auch auf sozialdemokratischer Seite das Argument von Kanzlerin Angela Merkel, dass dabei nationale Interessen Deutschlands auf dem Spiel stehen und wir als deutsches Kollektiv nicht für südeuropäische Probleme die Zahlmeister sein dürfen. Den Argumenten gegen eine Transfer-Union wird in der Sozialdemokratie nie offensiv begegnet, in dem man etwa richtig deutlich machen würde, dass die europäische Finanzarchitektur selbst das Problem ist. Man nimmt es leider hin, dass diese strukturellen europäischen Probleme als nationale zwischenstaatliche Probleme diskutiert werden und man dann zu den wesentlichen Fragen gar nicht mehr kommt.

Nach der keynesianischen Lesart ist mangelnde Nachfrage einer der wichtigsten Gründe für die Krise. Schafft die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns auf 8,50 Euro pro Stunde bei diesem Nachfragedefizit etwas Abhilfe?

Ich halte das zum Teil für Mindestlohn-Symbol-Politik und das ist zu wenig. Das ist ja auch so windelweich geklopft worden, sodass man sich fragen muss, wie das jetzt bei den SPD-Mitgliedern Zustimmung finden wird. Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass da ein Erdbeben passiert.

Über Vermögenssteuern wurde bei den Koalitionsverhandlungen interessanterweise nicht wirklich diskutiert...

Wenn, dann wird das wiederum als rein nationale Diskussion geführt. Umverteilung, Vermögenssteuer - das müsste aber alles auf europäischer Ebene abgehandelt werden, ebenso wie die Transaktionssteuer oder die Frage, welche sozialen Minimal-Standards europaweit eingeführt werden können. Bei diesen Dingen sind nicht nur politische und ökonomische Fragen, sondern auch rechtliche Fragen berührt. Mit diesen Rechtsfragen beschäftigt sich mein von ÖGB, AK, dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Auftrag gegebenes Gutachten zur Menschenrechtsbindung der Troika, insbesondere beim Abschluss der sogenannten Memoranda of Understanding. Eine Forderung, die sich aus dem Gutachten ableiten lässt: Wenn sich die Europäische Kommission oder die Europäische Zentralbank (EZB) an Maßnahmen der Sparpolitik beteiligt, dann müssen bestimmte europäische Minimal-Sozial-Standards eingehalten werden. Wenn die Kommission und die EZB in solchen windigen Konstruktionen wie dem ESM-Vertrag beteiligt werden, dann müssen gewisse rechtliche Minimalstandards eingehalten werden. Über die Einhaltung dieser Standards muss der EuGH wachen, die nationalen Verfassungsgerichte wie etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht bekommen hier immer nur einen an nationalen Interessen ausgerichteten Zugriff: etwa wenn es darum geht, ob sich die EZB an diesen oder jenen Maßnahmen beteiligen darf oder nicht.

Warum sollte das Bundesverfassungsgericht nicht darüber entscheiden?

Weil Karlsruhe (der Sitz des Verfassungsgerichts, Anm.) der falsche Ort ist, um das zu verhandeln. Genauso wie die Deutsche Bundesbank die falsche Institution ist, Wirtschaftspolitik im gesamteuropäischen Interesse zu betreiben. Die Aufgabe, die EU-Kommission oder die EZB zu kontrollieren, liegt bei den europäischen Institutionen. Nur der Europäische Gerichtshof und das Europäische Parlament können diese Kontrolle auf Augenhöhe durchführen.

Gibt es nicht zu denken, dass der Euro ohne das Handeln der undemokratischsten europäischen Institution, der EZB, wohl baden gegangen wäre?

Die EZB hat die Aufgabe, die wesentlichen monetären Entscheidungen zu treffen. Die Frage ist vielmehr: Wer kontrolliert diese Institutionen? Es gibt eine Kontrolle durch das Europäische Parlament, durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), aber wenn nun die nationalen Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht sagen könnten, diese oder jene Handlung der EZB - wie etwa die Outright Monetary Transactions OMT, indirekte Anleihekäufe - widersprechen der in Artikel 125 des AEU-Vertrags festgehaltenen No-Bailout-Klausel, dann können die das nur aus einem Grund machen: EuGH und Europaparlament nehmen sich sehr zurück und üben selbst diese Kontrolle nicht aus. Und da haben wir dann folgendes Problem: Dann entscheiden deutsche Wirtschaftsinteressen darüber, wer in Europa gerettet wird und wer ins Verderben geschickt werden soll. Und dass kann es ja wohl nicht sein, dass sich nationale Hegemonieinteressen dem gesamteuropäischen Interesse überordnen.

Der EuGH müsste also Mindeststandards einziehen?

Ja, widrigenfalls dürfen sich die europäischen Institutionen an der Durchsetzung der Sparpolitik nicht beteiligen. Sobald EU-Institutionen eingeschaltet sind, sind diese EU-Institutionen an Minimal-EU-Sozialstandard gebunden. Bei allen Maßnahmen, bei denen europäische Institutionen beteiligt sind - EZB oder die EU-Kommission in der Troika etwa -, müssen Klauseln eingezogen werden, die die Menschenrechtskonformität sicherstellen. Die europäischen Institutionen dürfen sich nicht jenseits des Unionsrechts an Maßnahmen beteiligen, die die nationalen Mindestlöhne absenken oder die Zuzahlungen zu Medikamenten erhöhen. Das greift in die Menschenrechte ein, die auch von den Unionsorganen beachtet werden müssen.

Premier David Cameron hat zuletzt eine der europäischen Grundfreiheiten, die Bewegungsfreiheit europäischer Bürger in Frage gestellt. Den freien Kapitalverkehr stellt aber niemand in Frage. Ist Geld wichtiger als der Mensch?

Das ist keine juristische Frage, sondern eine eminent politische. In dem einen Fall geht es um die komplexen Fragen der Verfasstheit kapitalistischer Strukturen, die sich schwer personalisieren lassen. Gut, nicht wenige machen gegen "machtgierige Manager" mobil, aber meist bleibt man dann doch nur an der Oberfläche. Denn damit sich solche Managertypen ausleben können, brauchen sie bestimmte Strukturen, die geändert werden müssen. Viel einfacher zu vermitteln ist das populistische Motiv "Grenzen dicht!", wo Menschen eingeredet wird, dass es das Gebot der Stunde sei, sich als kollektive Schicksalsgemeinschaft gegen außen abzugrenzen. Das liegt alles in einer populistischen Logik, aber an den strukturellen Problemen ändern diese Sündenbock-Rhetoriken nichts.

Hat die Krise die europäische Rechtsordnung an ihre Grenzen gebracht?

Es gibt Leute, die das so sehen: Da herrschte vielfach die Devise "Not kennt kein Gebot" und europäische Normen wurden eher als Anregungen gedeutet, die aufgrund dieser übergeordneten Notstandssituation auch umgangen werden können. Aber wenn wir das akzeptieren, dann kommen wir zu rechtlosen Zuständen, die Ernst Fraenkel einmal als Doppelstaat bezeichnet hat.

Was ist mit diesem "Doppelstaat" gemeint?

Einerseits haben wir eine normale rechtliche Ordnung, daneben haben wir seit dem Ausbruch der Euro-Krise eine Maßnahmen-Ordnung jenseits des Rechts, die quasi-absolutistische Züge trägt und in der keine Rechtsbindung mehr besteht. Die zentrale Herausforderung besteht nun darin, diese Rechtsbindung auf europäischer Ebene klarzustellen. Wenn wir das nur auf jeweils nationaler Ebene diskutieren, kommen wir nicht an den Kern des Problems.

Was waren aus Ihrer Sicht die schlimmsten Sünden, die seit 2008 begangen wurden?

Die Marginalisierung des europäischen Parlaments und die Errichtung einer Fassadendemokratie auf europäischer Ebene; die Ausschaltung der Sozialpartner auf nationaler Ebene und auch der nationalen Parlamente, die teilweise als Hindernisse für europäische Wirtschaftspolitik - wie etwa in Griechenland - dargestellt wurden. In inhaltlicher Hinsicht: die diskriminierende Wirkung vieler Maßnahmen in den Krisenstaaten, die vor allem viele schwache, verwundbare Gruppen in den betroffenen Staaten, die sozial Schwache, Kranke, Frauen, Flüchtlinge oder Kinder trafen. Wenn es keine sozialen Mindeststandards gibt, werden diese Gruppen besonders hart getroffen. Viele der Maßnahmen in den Krisenstaaten haben zu einer breiten Pauperisierung geführt. Abschließend: dass die meisten politischen Akteure den Nexus von finanzieller Stabilität und sozialer Stabilität nicht hinreichend sehen. Wirtschaftliche Stabilität ist eben nur im Rahmen sozialer Stabilität möglich. Es ist unerlässlich, dass wir uns auf der europäischen Ebene der soziale Frage stellen.

Zur Person



AndreasFischer-Lescano

(geboren am 14. September 1972 in Bad Kreuznach) ist seit 2008 Professor am Zentrum für europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Er studierte an den Unis Tübingen, Göttingen, Frankfurt und Madrid Rechtswissenschaften und Philosophie, promovierte 2003 an der Uni Frankfurt am Main und wurde danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max Planck-
Institut in Heidelberg, der
Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie an der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Fischer-Lescano gehörte 2010 zu den Gründungsmitgliedern der politischen Denkfabrik Institut Solidarische Moderne (ISM). Er hat 2009 den umstrittenen Bundeswehr-Luftangriff bei Kunduz (Afghanistan) heftig kritisiert. Im Februar 2011 brachte Fischer-Lescano gemeinsam mit Felix Hanschmann, mit Plagiatsvorwürfen gegen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg einen Stein ins Rollen, der schließlich zum Rücktritt Guttenbergs führte.