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Brüssel will Geldhäuser von Risikogeschäften abhalten

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Verbot des Eigenhandels und Trennung bestimmter Tätigkeiten geplant.


Brüssel. Für Michel Barnier fügen sich die vielen Teile nun zu einem Ganzen. In den vergangenen Jahren hat der EU-Binnenmarktkommissar etliche Gesetzesentwürfe präsentiert, die, gemeinsam mit internationalen Vorgaben, ein umfassendes Paket zur Regulierung des Finanzsektors ergeben sollen. Ob Vorschriften für stärkere Kontrolle oder verantwortungsvolle Kreditvergabe, Kapitalanforderungen an Banken oder Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch - und parallel dazu die Arbeiten an der Bankenunion: All das soll zur Stabilisierung des Systems beitragen.

Für den Großteil der rund 8300 Geldinstitute in der EU würde dies laut Barnier auch ausreichen, um Risiken auszuräumen sowie Kunden und Steuerzahler zu schützen. Doch gibt es ein paar Unternehmen, die so groß und komplex sind, dass sie im Notfall weder pleitegehen dürften noch gerettet werden könnten. Daher legte der Kommissar nun einen Entwurf für strukturelle Reformen vor - das "letzte Puzzlestück" im Gesetzespaket und gleichzeitig wohl Barniers letzter großer Vorschlag in seiner jetzigen Amtszeit.

Es geht darum, Banken zu einer strikteren Trennung riskanter Finanzgeschäfte von den Spareinlagen der Kunden zu zwingen. Zu diesem Zweck soll den Instituten der Eigenhandel verboten und die Abspaltung bestimmter Geschäftsbereiche verordnet werden. Denn gerade im Eigenhandel hatten viele Unternehmen während der Finanzkrise Milliardenverluste geschrieben, was sie beinahe zu Fall gebracht hätte.

Die Definition dieser Tätigkeit fasst die Kommission allerdings eng. Sie meint damit den Handel für die eigene Rechnung "zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung" der Bank, der weder den Kunden noch der Wirtschaft konkrete Vorteile bietet. Dessen Verbot soll ab 2017 gelten - wenn es eine Einigung mit dem EU-Parlament sowie den Mitgliedstaaten gibt. Ab 2018 dann soll die Abtrennung riskanter Geschäfte Realität werden.

Zusätzlich sollen die Aufsichtsbehörden eine Abspaltung "hochsensibler Tätigkeiten" - wie Handel mit komplexen Verbriefungen - innerhalb der Firmengruppe fordern dürfen. Betroffen von den Regeln wären an die 30 Banken, deren Bilanzsumme 30 Milliarden Euro übersteigt und die ein Handelsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro oder zehn Prozent ihrer Bilanzsumme aufweisen.

Während in Bankkreisen Befürchtungen laut wurden, dass die Vorschläge sich gegen die Interessen der Wirtschaft richten würden, gab es von anderer Seite Kritik an der Aufweichung ursprünglicher Pläne. Diese sahen eine striktere Trennung der Geschäftsbereiche vor. Daher hagelt es nun Vorwürfe im EU-Parlament. So bezeichnet Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen, Barniers Entwurf als "nutzlose Placeboregulierung", die die Bürokratie weiter aufblähen werde, statt "die Banken sicherer zu machen und die milliardenschweren Subventionen zu reduzieren". Und der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Hannes Swoboda, moniert, dass die Pläne so spät vorgelegt wurden, dass manche Länder schon ihre eigenen Vorschriften haben. Somit bleibt ungewiss, ob Großbritannien, Deutschland und Frankreich sich nicht von der europaweiten Regulierung ausnehmen werden.