Bonn/Brüssel. (wak) Am Tag des griechischen Referendums hat die Europäische Zentralbank EZB ihre Notfallkredite an die griechischen Banken bei 89 Milliarden Euro eingefroren. Auch am gestrigen Mittwoch stand die EZB zu dieser Entscheidung, die nächste Überprüfung werde erst am Montag erfolgen. Niemand weiß, wie lange das Geld tatsächlich reicht. Die griechischen Banken bleiben mindestens bis einschließlich Montag geschlossen. Die Bürger dürfen weiterhin nur bis zu 60 Euro täglich abheben.

Flüssighalten rechtswidriger Akt der Staatsfinanzierung?


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Für einige Ökonomen - etwa Hans-Werner Sinn - ist die Verlängerung der Notfallkredite der EZB an griechische Banken (ELA - Emergency Liquidity Assistance) nur eine "Verschleppung des Konkurses" des Landes. Viele sehen darin auch eine rechtswidrige Finanzierung des Staates Griechenlands durch die EZB.

Der deutsche Ökonom Martin Hellwig, Direktor eines Max-Planck-Instituts in Bonn, sieht das anders. Er wirft der EZB zwar auch rechtswidriges Verhalten vor, aber aus anderen Gründen: "Nach dem europäischen Vertrag ist die EZB für die Geldversorgung zuständig und für die Funktionsfähigkeit der Zahlungssysteme, auch in Griechenland. Damit ist das Einfrieren der Notkredite nicht zu vereinbaren", schreibt Hellwig in einem Gastkommentar im "Handelsblatt". Auch dem ehemaligen Programmland Irland ist ähnlich gedroht worden. Denn laut Hellwig sorgte die EZB im Herbst 2010 dafür, dass die irischen Steuerzahler für die Forderungen deutscher Banken an irische Banken einstanden - da die EZB andernfalls die Notkredite stoppen würde. Das hätte das irische Bankensystem kollabieren lassen. Eine Erpressung.

Besonders erzürnt Hellwig ein Statement des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, der vor gut einem Monat mit Blick auf Griechenland und die ELA gesagt hat: "Dass Banken ohne Marktzugang Kredite gewährt werden, die damit Anleihen des eigenen Staates finanzieren, der selbst ohne Marktzugang ist, finde ich mit Blick auf das Verbot der monetären Staatsfinanzierung nicht in Ordnung." Damit würde Weidmann gleich drei Falschinformationen verbreiten. Denn die Aufgabe der Zentralbank als letzter Instanz bestehe gerade nun einmal darin, bei einem Wegbrechen der Märkte den Zusammenbruch des Geldsystems mit Hilfe der Notkredite zu verhindern.

Ökonom Hellwig attackiert den Präsidenten der Bundesbank

Zudem würden die ELA-Kredite nicht zur Staatsfinanzierung verwendet werden, sondern lediglich den Abzug der Kundeneinlagen kompensieren.

Und "schließlich suggeriert Weidmann, dass es gegen den europäischen Vertrag verstößt, wenn Geschäftsbanken die Mittel, die sie von der Zentralbank bekommen, an den Staat verleihen", schreibt Hellwig. Auch das sei falsch. Der Vertrag enthalte keine Vorgabe darüber, wie Geschäftsbanken die Mittel verwenden, die sie von der Zentralbank leihen. Innerhalb der vom Gesetzgeber und der Aufsicht gesetzten Grenzen sind Banken in ihren Geschäftsentscheidungen frei.

"Der EZB-Rat kann die Notkredite untersagen, wenn er der Auffassung ist, dass sie "nicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind", schreibt Hellwig. Das solle insbesondere eine ungehemmte Geldschöpfung durch eine nationale Zentralbank verhindern. "Derzeit weitet die EZB aber selbst die Zentralbankgeldmenge massiv aus, weil sie Angst hat vor Deflation. Insofern ist ein Konflikt der ELA-Kredite mit der Geldpolitik der EZB nicht ersichtlich. Das Gefügigmachen von Mitgliedsregierungen gehört nicht zu den Zielen und Aufgaben des Eurosystems."

Die Probleme der griechischen Banken waren zudem nicht ihre Eigenkapitalausstattung oder faule Assets, sondern vielmehr, dass die Einleger kein Vertrauen in die griechischen Regierungen hatten und "lieber Bargeld halten als Bankeinlagen, die durch ein Gesetz in Drachmen umgewandelt werden können, ein Liquiditätsproblem, nicht aber ein Solvenzproblem".

Der Grexit könnte aber "unvermeidlich werden, wenn die Geldzufuhr nach Griechenland weiter gestoppt wird." Ohne funktionsfähiges Geldsystem kollabiert auch die Wirtschaft, und das Leben wird schnell unerträglich. Bei diesem Teufelskreis fällt die Unterscheidung zwischen einer gerechtfertigten Notstandsmaßnahme und einer widerrechtlichen Erpressung schwer, schreibt Hellwig.