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Mit einer einfachen Mehrheit

Von WZ-Korrespondent Heinz Krieger

Politik

Gewinnt das Wahlbündnis des katalonischen Ministerpräsidenten, wertet er das als "Ja" zur Unabhängigkeit.


Barcelona. (ce) Der katalanische Ministerpräsident Artur Mas hat das Dekret über die Ansetzung der Wahl zum Regionalparlament am 27. September unterschrieben. Ein ganz normales Gesetzesdekret, ohne Hintertüren und vor allem ohne irgendeinen Hinweis auf die von Mas und anderen geforderte Unabhängigkeit von Spanien. Nicht nur seine Anhänger warteten aber eben genau darauf. Ebenso die zuständigen Richter am Verfassungsgericht, die sich im Urlaub im Wartezustand befanden, um jeden Hinweis in dem Dekret auf separatistische Bestrebungen verfassungsrechtlich zu prüfen. Sie können jetzt beruhigt Urlaub machen.

Was er trotz zigfacher Ankündigung nicht aufs Papier zu schreiben wagte, trommelte Mas dann am Folgetag. Am Dienstag kündigte er an, dass die Wahl zum "Parlament" - nicht Parlamento, denn das ist spanisch - sehr wohl den Charakter eines Referendums habe. Wenn sein Wahlbündnis 68 Abgeordnetensitze erringen werde, dann werte er das als Auftrag zur Loslösung von Spanien. Das Regionalparlament in Barcelona hat 135 Mitglieder - mit 68 hätte Mas die einfache Mehrheit.

"Wenn man angegriffen wird, hat man das legitime Recht zur Verteidigung", sagte Mas. Die von ihm ausgerufenen Wahlen "müssen dazu dienen, die Frage zu beantworten, ob die Katalanen einen unabhängigen Staat wollen".

Dies werden die dritten katalanischen Regionalwahlen in fünf Jahren sein. Bei der jüngsten Wahl 2012 haben die drei Parteien, die jetzt das Bündnis "Junts pel Sí" (Gemeinsam für das Ja) insgesamt 74 Abgeordnete bekommen. Das war die bisherige Regierungspartei von Mas, CiU, die Linksrepublikaner ERC und die kleine linke Separatistengruppe CUP. Allerdings ist die CiU von Mas inzwischen zerbrochen.

Gespaltene Partei

Von 1980 bis 2003 hatte das 1978 geschmiedete Zweiparteienbündnis Convergencia i Unió (CiU) in Katalonien regiert. Die CiU umfasste die Partei Convergencia Democratica de Catalunya (CDC) und die Unió Democratica de Catalunya (UDC). Die CDC gehört auf internationaler Ebene der liberaldemokratischen ELDR an, die UDC der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP). In allen Wahlen seit 1980 ist man mit einer gemeinsamen Wahlliste angetreten. Bei den Septemberwahlen ist damit Schluss, denn die konservative UDC wollte den Unabhängigkeitsbestrebungen von Mas nicht folgen.

Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy von der konservativen Volkspartei (PP) rief seinerseits die Katalanen für den 27. September zu hoher Wahlbeteiligung auf. Die Wahlen seien "wichtig", damit endlich Schluss sei mit der "Spaltung, der Konfrontation, der Zwietracht", die Mas gesät habe. Aber: Der 27. September sei nicht mehr als eine Wahl zum Regionalparlament. "Niemand soll sich da täuschen."

Noch scheut Rajoy davor zurück, den Artikel 155 der spanischen Verfassung anzusprechen. Der sieht die Aufhebung der Autonomie einer Region vor, wenn sie Verfassung und Gesetze nicht einhält - etwa sich unabhängig erklärt. Um Katalonien direkt von Madrid aus zu regieren, braucht der spanische Regierungschef die Zustimmung des Senats, der Vertretung der Autonomen Gemeinschaften. Wie im Abgeordnetenhaus hält Rajoys Volkspartei auch dort die absolute Mehrheit. Sie stellt 150 der 258 Senatoren.

Artikel 155. 1. Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, dass ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen das allgemeine Interesse Spaniens darstellt, so kann die Regierung nach vorheriger an den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft gerichteten Aufforderung, und falls dieser nicht Folge geleistet wird, mit Billigung der absoluten Mehrheit des Senates die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Autonome Gemeinschaft zu der zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.

2. Zum Zwecke der Ausführung der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann die Regierung allen Behörden der Autonomen Gemeinschaften Weisungen erteilen.

(Aus dem Staatsanzeiger BOE)

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