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Brüchiges Abkommen von Dublin

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Welches EU-Land für Asylverfahren zuständig sein soll, bleibt umstritten.


Brüssel. Was für die einen zunächst ungeahnte Folgen hatte, war für andere der Preis für die Aufnahme in eine Gemeinschaft. Als das Übereinkommen von Dublin, das die Zuständigkeit eines Landes für die Bearbeitung eines Asylantrags regelt, 1990 von damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geschlossen wurde, konnten Griechenland und Italien nicht vorhersehen, vor welche Herausforderungen sie die Flüchtlingsbewegungen ein Vierteljahrhundert später stellen würden. Die Länder Ost- und Mittelosteuropas, die 2004 der EU beitraten, übernahmen die Vorschriften wiederum, um auch in den Schengen-Raum aufgenommen zu werden, wo Reisen ohne Passkontrollen möglich ist.

Darauf, dass die Dublin-Regeln dort ihre Anwendung finden, haben vor allem westeuropäische Mitglieder gedrängt, die nach der EU-Erweiterung keine Außengrenzen mehr zu hüten hatten und in die Mitte der Union gerückt sind. Denn für ein Asylverfahren ist jener Staat verantwortlich, in dem der Schutzsuchende erstmals europäischen Boden betreten hat.

So verlagerte sich ein Problem, zu dessen Lösung das Abkommen ursprünglich beitragen sollte. Denn zwar begrüßen auch nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International eine Festlegung darauf, welcher Staat sich um Flüchtlinge kümmern soll. Allerdings weisen sie auf die Schwächen eines Systems hin, in dem wenige Länder die Hauptlast tragen. Das räumten selbst zwei Vertragsänderungen - weshalb mittlerweile von "Dublin III" die Rede ist - nicht aus. Wie brüchig die Regelungen sind, zeigt sich darin, dass manche Staaten nicht alle Einreisenden registrieren, sondern sie weiterfahren lassen möchten.

Gleichzeitig gibt es auch Raum für gewisse Flexibilität. Wenn also Deutschland beschließt, syrische Flüchtlinge nicht in ein anderes EU-Land zurückzuschicken, bricht es die Vorschriften nicht. Diese ermöglichen nämlich auch die Bearbeitung von Anträgen, für deren Prüfung der Staat nicht zuständig wäre.

Trotzdem stellte auch schon die EU-Kommission fest, dass das Dublin-System nicht wie vorgesehen funktioniert. Daher hat die Behörde für das kommende Jahr eine Überarbeitung des Abkommens in Aussicht gestellt. Darin einfließen sollen die Erfahrungen mit den nun geplanten Quotenregelungen zur Neuansiedlung und Umverteilung von Flüchtlingen. Doch so umstritten diese Vorschläge sind, so heftig könnte das Tauziehen um eine Neufassung oder gar Aufhebung des Dublin-Gesetzestextes sein. Denn schon den bisherigen Änderungen musste eine qualifizierte Mehrheit der Länder zustimmen.