"Wiener Zeitung":Ist das EuGH-Urteil ein Sieg für den Datenschutz?

Lukas Feiler: Der EuGH stärkt den Datenschutz mit seiner Entscheidung nicht. Es gibt, faktisch gesprochen, keinerlei Schutz gegen die Aktivitäten der Geheimdienste. Wenn die US-Geheimdienste Daten wollen, schaffen sie sich Zugriff darauf, egal ob die Daten nun in den USA oder in Europa liegen. Und man darf auch nicht vergessen, dass europäische Geheimdienste, etwa der britische oder französische, ebenfalls Daten ausspionieren. Dadurch, dass Safe Harbor nun für ungültig erklärt wurde, ändert sich für Konsumenten de facto wenig. Für Unternehmen sind allerdings weitere Schritte notwendig, um den Datentransfer in die USA zu ermöglichen. Was man geschaffen hat, ist mehr Bürokratie - einen Papiertiger, der nun gefüttert werden will. Denn ein Datenaustausch mit Unternehmen in den USA ist immer noch möglich, wenn bürokratische Hürden genommen werden: Erstens müssen Unternehmen in der EU mit Datenempfängern in den USA Standardvertragsklauseln abschließen, die die Europäische Kommission bereits vor langem veröffentlich hat. Zweitens müssen zumindest österreichische Datenexporteure zusätzlich ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, wie es jetzt schon für Länder außerhalb der EU, etwa China oder Indien, schon seit Jahren üblich ist.
Wie aufwendig ist ein solches Genehmigungsverfahren?
Grundsätzlich sind diese Verfahren relativ unkompliziert. Allerdings dauert dieses Verfahren einige Wochen. Wird nun der Andrang größer, kann es auch einige Monate dauern, bis die Anträge bearbeitet sind.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf Facebook und Co?
Wenn man sich den Ausgangsfall ansieht, so wird sich für Facebook wohl am allerwenigsten ändern. Facebook Ireland Ltd. hat vermutlich bereits Standardvertragsklauseln mit Facebook Inc. abgeschlossen, um den konzerninternen Datentransfer in die USA zu regeln. Eine effektive Verbesserung des Datenschutzes ist durch das EuGH-Urteil daher nicht eingetreten. Das Urteil ist aber in jedem Fall ein großes politisches Statement. Der EuGH hat entschieden, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.